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Quereinstieg mit Coaching: Förderwege für Berufswechsler

Ratgeber · Förderfuchs Bildung · veröffentlicht

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Title: AVGS Quereinstieg Coaching – Förderwege für Berufswechsler

Meta-Description: Erfahren Sie, wie Sie mit dem AVGS-Quereinstieg-Coaching beruflich neu starten. AZAV-zertifiziert, Fördermittel sichern – jetzt unverbindlich informieren!

1. Warum ein Quereinstieg? – Chancen & Herausforderungen

Der Arbeitsmarkt verändert sich stetig. Technologische Entwicklungen, demografischer Wandel und neue Berufsbilder eröffnen Menschen die Möglichkeit, in völlig andere Tätigkeitsfelder zu wechseln. Ein Quereinstieg kann Ihnen dabei helfen, persönliche Interessen mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu verbinden.

Gleichzeitig bringt ein Berufswechsel Unsicherheiten mit sich: Unklare Qualifikationsanforderungen, mögliche Lücken im Lebenslauf und die Frage, welche finanziellen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen. Ein strukturiertes Coaching unterstützt Sie dabei, diese Hürden zu erkennen, realistische Ziele zu formulieren und konkrete Schritte zu planen.

2. Der AVGS – Ihr Schlüssel zum geförderten Coaching

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument des § 45 SGB III. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt, wenn die zuständige Stelle im Einzelfall entscheidet, dass ein Coaching Ihre berufliche Eingliederung unterstützt.

Wer kann den AVGS erhalten?

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Erstgespräch mit der zuständigen Stelle – Dort wird geprüft, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.
  2. Ausstellung des Gutscheins – Im Bewilligungsbescheid wird die Höhe und der Leistungsumfang festgelegt.
  3. Auswahl eines AZAV-zertifizierten Anbieters – Der Gutschein kann bei jedem Anbieter eingelöst werden, der die AZAV-Zertifizierung besitzt.
  4. Durchführung des Coachings – Die Kosten werden von der ausstellenden Stelle übernommen, sofern die Maßnahme bewilligt ist.

Wichtig: Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. Förderfuchs unterstützt Sie bei der Orientierung und Vorbereitung der Antragstellung, übernimmt jedoch keine Entscheidung über die Bewilligung.

3. Weitere Fördermöglichkeiten für Berufswechsler

Neben dem AVGS gibt es weitere staatliche Förderinstrumente, die Sie je nach persönlicher Situation in Anspruch nehmen können.

Gründungszuschuss (§ 93 SGB III)

Wenn Sie planen, ein eigenes Unternehmen zu gründen, kann ein Gründungszuschuss beantragt werden. Die zuständige Stelle prüft, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und legt im Bescheid die Höhe sowie die Förderdauer fest.

Bildung- und Teilhabepaket (§ 28 SGB II)

Für Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, können Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen über das Bildung- und Teilhabepaket finanziert werden. Auch hier entscheidet die zuständige Stelle individuell.

Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)

Das Vermittlungsbudget unterstützt Maßnahmen, die die Vermittlung in den Arbeitsmarkt erleichtern. Es kann für Coachings, Praktika oder andere beschäftigungsfördernde Angebote eingesetzt werden.

Alle genannten Programme erfordern einen eigenen Bewilligungsbescheid. Förderfuchs berät Sie gern, welche Optionen für Ihren individuellen Weg passend sind.

4. Das AZAV-zertifizierte Coaching-Programm von Förderfuchs

Förderfuchs ist AZAV-zertifiziert – das bedeutet, unser Coaching-Programm erfüllt die Qualitätsstandards der Akkreditierungs- und Zulassungs-Verordnung Arbeitsförderung (AZAV). Die Zertifizierung wird regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit geprüft und bestätigt, dass wir die geforderten Inhalte, Methoden und Qualifikationen unserer Trainer nachweisen können.

Inhalte des Programms

Ablauf in Phasen

PhaseZweckErgebnis
1. Auftakt & ZieldefinitionGemeinsames Verständnis Ihrer ZieleKlar definierte Zielsetzung
2. Kompetenz-CheckErfassung Ihrer Stärken und EntwicklungsfelderIndividueller Kompetenz-Report
3. MaßnahmenplanungAuswahl passender Qualifizierungs- und BewerbungsstrategienDetaillierter Maßnahmenplan
4. Umsetzung & CoachingBegleitung bei Bewerbungen, Trainings und ggf. WeiterbildungenFortschrittsdokumentation
5. Abschluss & AusblickBewertung der erreichten Ziele und nächste SchritteAbschlussbericht und weitere Empfehlungen

Alle Phasen sind flexibel an Ihre persönliche Situation anpassbar.

5. Schritt-für-Schritt zum geförderten Quereinstieg

Eine klare Vorgehensweise hilft, den Überblick zu behalten und die einzelnen Schritte zielgerichtet zu erledigen.

  1. Erstkontakt mit der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter
  2. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, um Ihren Wunsch nach einem Quereinstieg zu schildern.
  3. Prüfung der Förderfähigkeit
  4. Die zuständige Stelle prüft, ob ein AVGS oder ein anderes Förderinstrument für Sie infrage kommt.
  5. Bescheid erhalten
  6. Im Bewilligungsbescheid stehen die konkreten Förderbedingungen. Dort finden Sie auch Hinweise zur Einlösung des Gutscheins.
  7. Auswahl des AZAV-zertifizierten Coaching-Anbieters
  8. Nutzen Sie das AZAV-Siegel als Qualitätsmerkmal. Förderfuchs steht Ihnen dabei als zertifizierter Partner zur Verfügung.
  9. Termin für die kostenfreie Erstberatung vereinbaren
  10. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Ihre Ziele, prüfen mögliche Förderwege und erläutern den Ablauf des Coachings.
  11. Coaching starten
  12. Gemeinsam arbeiten wir an Ihrer Berufsstrategie, bereiten Bewerbungen vor und begleiten Sie bis zum Abschluss der Maßnahme.
  13. Nachweis der Teilnahme
  14. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrer zuständigen Stelle einreichen können, um die Kostenübernahme zu bestätigen.

Jeder dieser Schritte ist mit dem jeweiligen Bescheid und den Vorgaben der ausstellenden Stelle abgestimmt.

6. Häufige Fragen zum AVGS und zu Fördermitteln

Wie lange dauert die Bearbeitung eines AVGS-Antrags? Die Bearbeitungsdauer variiert und richtet sich nach dem Arbeitsaufkommen der zuständigen Stelle. Informationen zum aktuellen Stand erhalten Sie in Ihrem Bescheid oder direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter.

Muss ich für das Coaching etwas selbst bezahlen? Die Kosten werden von der ausstellenden Stelle übernommen, sofern die Maßnahme bewilligt wurde. Eventuelle Eigenanteile werden im Bescheid ausgewiesen.

Kann ich den AVGS für jede Art von Weiterbildung nutzen? Der AVGS kann für Maßnahmen eingesetzt werden, die der beruflichen Eingliederung dienen. Dazu zählen Coaching-Programme, Qualifizierungs- oder Weiterbildungsangebote, die von AZAV-zertifizierten Anbietern durchgeführt werden.

Was passiert, wenn ich die Maßnahme nicht abschließe? Die Förderstelle prüft im Einzelfall, ob eine Rückzahlungspflicht entsteht. Details dazu finden Sie in Ihrem Bewilligungsbescheid.

Gibt es eine maximale Förderhöhe? Die Höhe des AVGS wird im Bescheid festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen Förderzweck.

Kann ich mehrere Fördermittel gleichzeitig nutzen? Eine Kombination verschiedener Förderinstrumente ist grundsätzlich möglich, jedoch muss jede Maßnahme gesondert bewilligt werden. Die zuständige Stelle entscheidet, welche Kombination im Einzelfall zulässig ist.

7. Ihr nächster Schritt – kostenfreie Erstberatung buchen

Ein klarer Plan ist der erste Schritt in Richtung erfolgreicher Berufswechsel. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Fördermöglichkeiten zu prüfen und das passende Coaching-Programm zu finden.

Jetzt kostenfreie Erstberatung sichern Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch mit unseren AZAV-zertifizierten Coaches. Gemeinsam prüfen wir, welche Fördermittel Sie für Ihren Quereinstieg nutzen können und welcher Weg für Ihre persönliche Situation am besten geeignet ist.

Button: Erstgespräch buchen

Hinweis: Alle Angaben zu Förderprogrammen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Für verbindliche Auskünfte und individuelle Beratung verweisen wir stets auf Ihren Bewilligungsbescheid und die zuständige Stelle (Agentur für Arbeit oder Jobcenter).

Interne Links (optional):

Redaktioneller Hinweis

Verfasst von: Nils Schuchardt
Herausgeber: Förderfuchs Bildung, Inh. Nina Schuchardt
Stand:
AZAV-Zulassung: ZSS-2024-43 (Zertifizierer ZertSozial)

Rechtsgrundlage: § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Volltext bei gesetze-im-internet.de, Bundesamt für Justiz).

Förderleistungen nach dem SGB II und SGB III sind Ermessensleistungen — über Bewilligung und Umfang entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

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