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Wissen

AVGS —
dein Gutschein für kostenloses Coaching.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ermöglicht dir ein 1-zu-1 Coaching bei einem AZAV-zertifizierten Träger wie Förderfuchs — vollständig über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziert.

Je nach Bewilligung bis zu 100% gefördert 120 Unterrichtseinheiten AZAV-zertifiziert
Was ist der AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der AVGS ist eine staatliche Förderleistung nach § 45 SGB III. Er wird vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellt und berechtigt dich, bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger — wie Förderfuchs — ein 1-zu-1 Coaching zu absolvieren. Wie du ihn bekommst, steht in der Anleitung AVGS beantragen: in 6 Schritten zum Gutschein. Wie er sich vom Bildungsgutschein unterscheidet, steht im Ratgeber Bildungsgutschein oder AVGS.

Wichtig: nur bei AZAV-zertifizierten Trägern einlösbar Der AVGS-Gutschein ist nur bei offiziell zugelassenen Bildungsträgern einlösbar. Förderfuchs ist AZAV-zertifiziert nach § 176 ff. SGB III — du kannst deinen Gutschein direkt bei uns einlösen.

Was finanziert der AVGS?

  • Bewerbungscoaching mit AVGS (Lebenslauf, Anschreiben, Vorstellungsgespräch)
  • Existenzgründungscoaching (Businessplan, Förderantrag)
  • Integrationscoaching (Berufliche Neuorientierung)
  • Individuelle Unterstützung für den Weg zurück in Arbeit

Welche Rolle spielt die AZAV-Zertifizierung?

Einlösen kannst du einen AVGS nur bei einem Bildungsträger, der nach AZAV zertifiziert ist. AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Diese Rechtsverordnung konkretisiert die §§ 176 bis 181 SGB III, in denen geregelt ist, welche Träger und welche Maßnahmen gefördert werden dürfen: Der Träger muss nach § 178 SGB III zugelassen sein, die Maßnahme selbst nach § 179 SGB III.

Förderfuchs ist nach AZAV zertifiziert (Registrierungsnummer ZSS-2024-43). Unsere Maßnahmen stehen im Katalog der Bundesagentur für Arbeit, zum Beispiel das Bewerbungstraining 1:1 unter Nr. ZMS-2024-74 (Eintrag) und das Existenzgründungscoaching unter Nr. ZMS-2024-73 (Eintrag). Liegt dir ein bewilligter Gutschein vor, kannst du ihn bei uns einlösen; die Abrechnung mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernehmen wir.

AVGS auf einen Blick

FörderartBis 100 %, je nach Bewilligung
Umfang120 UE
ZuständigJobcenter / AA
Format1-zu-1 online

Bildungsscheck NRW 2.0

Beschäftigt in NRW? Der Bildungsscheck NRW 2.0 kann je nach Programmstand 50 % der Kurskosten abdecken, maximal 500 € je Scheck.

Mehr bei mags.nrw →
Anspruch

Wer hat Anspruch auf den AVGS?

Der AVGS richtet sich an Personen, die beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemeldet sind. Ob es bei dir passt, kannst du vorab beim Anspruch prüfen klären.

Arbeitslose

Personen, die aktuell arbeitslos gemeldet und beim Jobcenter (SGB II) oder der Agentur für Arbeit (SGB III) registriert sind.

Arbeitssuchende

Personen, die noch in einem Arbeitsverhältnis sind, aber aktiv nach neuen Stellen suchen — oder deren Kündigung absehbar ist.

In Kurzarbeit

Beschäftigte in Kurzarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen AVGS erhalten — für Qualifizierung und berufliche Weiterentwicklung.

Gründungsinteressierte

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchte, kann einen AVGS für ein Existenzgründungscoaching beantragen — als Vorbereitung auf den Gründungszuschuss.

Ausbildungsuchende

Auch wer eine Ausbildung sucht und bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet ist, kommt für einen AVGS in Frage.

Das gilt unabhängig davon, ob du Arbeitslosengeld I, Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder gar keine Leistung beziehst; mit Grundsicherungsgeld stellt das Jobcenter den Gutschein aus (§ 16 Absatz 1 SGB II). Über den AVGS entscheidet deine Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft nach Ermessen im Einzelfall – einen automatischen Anspruch auf ein Coaching gibt es nicht.

Schritt für Schritt

So beantragst du deinen AVGS

Vier Schritte vom Beratungstermin bis zur ersten Session. Bevor du das Gespräch führst, lohnt der Blick darauf, welcher Förderweg zu deiner Situation passt — AVGS, Bildungsscheck NRW und Gründungszuschuss richten sich an ganz unterschiedliche Ausgangslagen. Wer es kurz halten möchte, kann vorab die eigenen Fördermöglichkeiten online prüfen lassen und bekommt eine erste Einordnung.

1

Termin beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit

Sprich deinen Berater oder deine Beraterin direkt auf den AVGS an. Ein Formular zum Herunterladen gibt es dafür nicht – du sprichst dein Interesse an einem Coaching im Termin aktiv an. Du kannst konkret sagen: „Ich möchte ein Bewerbungscoaching bei einem AZAV-zertifizierten Träger wahrnehmen."

2

Gutschein ausstellen lassen

Der AVGS wird als Dokument ausgestellt — entweder digital oder auf Papier. Er enthält Gültigkeitsdatum, Umfang (UE) und den Verwendungszweck.

3

Förderfuchs kontaktieren

Schick uns deinen Gutschein zu oder zeige ihn beim Erstgespräch vor. Den Antrag stellst du selbst — so sieht es die Bundesagentur vor, damit deine Wahl des Trägers frei bleibt; wir bereiten dir die Angaben dafür auf. Sobald der Gutschein vorliegt, übernehmen wir die Abrechnung mit dem Jobcenter.

4

Coaching startet — mit bewilligtem Gutschein kostenfrei

Sobald alles geklärt ist, starten deine 1-zu-1 Sessions. Mit dem bewilligten Gutschein entstehen für dich keine eigenen Kosten — das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit rechnet direkt mit uns ab.

Bewerbungscoaching mit AVGS — Ablauf und Inhalte auf einer Seite

Was im Coaching passiert, wie viele Unterrichtseinheiten der Gutschein abdeckt und wie der Einstieg abläuft: zum AVGS-Bewerbungscoaching. Mit bewilligtem AVGS entstehen für dich keine eigenen Kosten.

Für den Termin selbst gibt es ein zweiseitiges Blatt mit allen Angaben, die die Beratungsfachkraft für die Bewilligung braucht — Maßnahmenummer, Zulassung, Umfang: Angaben fürs Jobcenter herunterladen (PDF, 2 Seiten).

Läuft das Gespräch anders als geplant, ist der Antrag damit nicht erledigt: Was du nach einer Ablehnung des AVGS-Antrags tun kannst — Widerspruch, Begründung, alternative Förderwege — steht ausführlich im eigenen Ratgeber.

Schritt-für-Schritt im Detail: AVGS beantragen — Voraussetzungen, Unterlagen, Ablauf

FAQ

Häufige Fragen zum AVGS

Begegnet dir dabei ein Fachbegriff, den du nicht einordnen kannst? Im AVGS-Glossar erklären wir die wichtigsten Begriffe rund um den Gutschein verständlich.

Kostet mich der AVGS etwas – und was wird bezahlt?
Der AVGS ist keine Geldleistung, die ausgezahlt wird, sondern ein Berechtigungsschein. Sofern die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen AVGS bewilligt, trägt sie die Kosten der bewilligten Maßnahme in voller Höhe; ein Eigenanteil entsteht dann nicht. Der Träger rechnet direkt mit der Behörde ab – du bekommst kein Geld auf dein Konto. Welcher Umfang bewilligt ist, steht auf deinem Gutschein.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Ablehnungen sind möglich, aber meistens gibt es Wege. Du kannst Widerspruch einlegen oder deinen Antrag präzisieren. Wir helfen dir dabei, die Ablehnungsbegründung zu verstehen und den nächsten Schritt zu planen.
Kann ich den Bildungsträger frei wählen?
Ja. Die freie Trägerwahl steht in § 45 Absatz 4 SGB III. Voraussetzung ist, dass der Träger nach § 178 SGB III und die Maßnahme nach § 179 SGB III zugelassen sind. Du bist nicht verpflichtet, einen bestimmten Anbieter zu nehmen.
Kann ich meinen AVGS bei mehreren Trägern einlösen?
Du löst den Gutschein bei einem zugelassenen Träger deiner Wahl ein. Welche Maßnahme und welcher Umfang gefördert werden, steht auf dem Gutschein – bei Unklarheiten hilft deine Vermittlungsfachkraft.
Wie lange ist der AVGS gültig?
Wie lange der AVGS gilt, legt die ausstellende Stelle fest – die Gültigkeit steht auf deinem Gutschein. Das Coaching muss innerhalb dieser Zeit beginnen.
Muss ich den AVGS selbst beantragen oder hilft Förderfuchs dabei?
Den Antrag stellst du offiziell selbst beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Wir unterstützen dich aber: Wir erklären dir, wie du das Gespräch führst, was du sagen sollst und wie du den Antrag begründest.
Geht das auch online?
Ja. Das Coaching bei Förderfuchs findet vollständig online statt – per Videocall, ortsunabhängig und bundesweit. Du brauchst nur einen Internetzugang und etwas Ruhe für die Sitzungen; ein Auto oder ein bestimmter Wohnort ist nicht nötig.

Noch Fragen zum AVGS?

Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich — und klären gemeinsam, ob der AVGS für dich der richtige Weg ist.

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