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AVGS · Arbeitslosengeld I

Arbeitslosengeld I? Nutze die Zeit für ein gefördertes Coaching.

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann die Agentur für Arbeit dein Coaching bezahlen. Mit bewilligtem Gutschein entstehen dir keine eigenen Kosten.

Kostenlose Erstberatung

Ob ein Coaching mit AVGS zu dir passt, prüfen wir kostenlos und unverbindlich – über das Anfrageformular unten oder per WhatsApp. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.

Für wen das passt

Das Gesetz sieht für den Coaching-AVGS keine Mindestdauer der Arbeitslosigkeit vor. Du kannst ihn schon zu Beginn ansprechen – auch in der Kündigungsfrist. Ob und wann, entscheidet die Agentur. Gefördert werden laut Gesetz Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende (§ 45 SGB III).

Was im Coaching passieren kann

Welche Inhalte es genau werden, legt der Gutschein fest: Die Agentur kann Ziel und Inhalt der Maßnahme bestimmen.

So kommst du zum Gutschein – in 4 Schritten

  1. Termin bei deiner Vermittlungsfachkraft vereinbaren und sagen, worum es geht: ein gefördertes Coaching mit AVGS.
  2. Dein Ziel in einem Satz mitbringen, zum Beispiel: „Ich möchte in drei Monaten mit überzeugenden Unterlagen in die Verwaltung wechseln.“
  3. Uns als Träger nennen. Wir sind AZAV-zugelassen (ZSS-2024-43). Unsere Maßnahmen im AVGS-Katalog: Berufsorientierung und Bewerbung ZMS-2024-74, Existenzgründung ZMS-2024-73.
  4. Gutschein vor dem Start bei uns abgeben. Wir rechnen direkt mit der Agentur ab, du startest online – sofern dein Gutschein nicht regional beschränkt ist, von überall in Deutschland.
Wichtig: Der Coaching-AVGS ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Anspruch, entschieden wird im Einzelfall. Eine gute Begründung hilft – dabei unterstützen wir dich in der Erstberatung.

Schon gewusst?

Neben dem Coaching gibt es den Vermittlungs-AVGS für private Arbeitsvermittlung. Auf ihn besteht ein Anspruch, wenn du Arbeitslosengeld bekommst und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt bist (§ 45 Abs. 7 SGB III). Das ist ein anderer Gutschein als der für ein Coaching.

Häufige Fragen

Kostet mich das Coaching etwas?
Mit einem bewilligten AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten. Die Erstberatung bei uns ist kostenlos und unverbindlich.
Muss ich schon lange arbeitslos sein?
Nein. Das Gesetz sieht für den Coaching-AVGS keine Mindestdauer vor. Auch wer gekündigt ist und sich arbeitsuchend gemeldet hat, kann gefördert werden – entschieden wird im Einzelfall.
Habe ich einen Anspruch auf den Gutschein?
Beim Coaching-AVGS nicht – es ist eine Ermessensleistung. Einen Anspruch gibt es nur beim Vermittlungs-AVGS für private Arbeitsvermittlung unter bestimmten Voraussetzungen.
Wie lange gilt der Gutschein?
Die Agentur kann den Gutschein befristen. Die Frist steht auf deinem Gutschein. In dieser Zeit muss das Coaching beginnen.
Findet das Coaching vor Ort statt?
Wir coachen online, deutschlandweit. Termine sind nach Absprache möglich, auch abends.
Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

Unverbindlich anfragen

Ein, zwei Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags — kein Verkaufsgespräch, nur ehrliche Antworten.

Deine Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung deiner Anfrage — Datenschutz.

Autorin: Nina Schuchardt, Inhaberin Förderfuchs · Zuletzt geprüft: 21. Oktober 2026
Wer wir sind: Förderfuchs ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger aus Waltrop (Zertifikat ZSS-2024-43) und begleitet seit 2020 Menschen 1:1 und online im Bewerbungs- und Gründungscoaching. Mehr über uns