Ob ein Coaching mit AVGS zu dir passt, prüfen wir kostenlos und unverbindlich – über das Anfrageformular unten oder per WhatsApp. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.
Für wen das passt
- Du bist arbeitslos gemeldet und bekommst Arbeitslosengeld I.
- Du bist gekündigt, arbeitest noch und hast dich bereits arbeitsuchend gemeldet.
- Du willst dich neu bewerben, neu orientieren oder eine Gründung vorbereiten.
Das Gesetz sieht für den Coaching-AVGS keine Mindestdauer der Arbeitslosigkeit vor. Du kannst ihn schon zu Beginn ansprechen – auch in der Kündigungsfrist. Ob und wann, entscheidet die Agentur. Gefördert werden laut Gesetz Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende (§ 45 SGB III).
Was im Coaching passieren kann
- Bewerbungsunterlagen, die zu deinem Ziel passen
- Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
- Berufliche Orientierung und Quereinstieg
- Vorbereitung einer Selbstständigkeit
Welche Inhalte es genau werden, legt der Gutschein fest: Die Agentur kann Ziel und Inhalt der Maßnahme bestimmen.
So kommst du zum Gutschein – in 4 Schritten
- Termin bei deiner Vermittlungsfachkraft vereinbaren und sagen, worum es geht: ein gefördertes Coaching mit AVGS.
- Dein Ziel in einem Satz mitbringen, zum Beispiel: „Ich möchte in drei Monaten mit überzeugenden Unterlagen in die Verwaltung wechseln.“
- Uns als Träger nennen. Wir sind AZAV-zugelassen (ZSS-2024-43). Unsere Maßnahmen im AVGS-Katalog: Berufsorientierung und Bewerbung ZMS-2024-74, Existenzgründung ZMS-2024-73.
- Gutschein vor dem Start bei uns abgeben. Wir rechnen direkt mit der Agentur ab, du startest online – sofern dein Gutschein nicht regional beschränkt ist, von überall in Deutschland.
Schon gewusst?
Neben dem Coaching gibt es den Vermittlungs-AVGS für private Arbeitsvermittlung. Auf ihn besteht ein Anspruch, wenn du Arbeitslosengeld bekommst und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt bist (§ 45 Abs. 7 SGB III). Das ist ein anderer Gutschein als der für ein Coaching.
Häufige Fragen
Kostet mich das Coaching etwas?
Muss ich schon lange arbeitslos sein?
Habe ich einen Anspruch auf den Gutschein?
Wie lange gilt der Gutschein?
Findet das Coaching vor Ort statt?
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Unverbindlich anfragen
Ein, zwei Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags — kein Verkaufsgespräch, nur ehrliche Antworten.
Autorin: Nina Schuchardt, Inhaberin Förderfuchs · Zuletzt geprüft: 21. Oktober 2026
Wer wir sind: Förderfuchs ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger aus Waltrop (Zertifikat ZSS-2024-43) und begleitet seit 2020 Menschen 1:1 und online im Bewerbungs- und Gründungscoaching. Mehr über uns