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Coaching

Existenzgründungscoaching mit AVGS:
1:1 online, 100 % gefördert.

Existenzgründungscoaching mit AVGS ist eine 1:1-Begleitung von der Geschäftsidee bis zum tragfähigen Businessplan, die über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III finanziert wird. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen; wird er bewilligt, rechnet Förderfuchs als AZAV-zertifizierter Träger direkt mit der Behörde ab, und für dich entstehen keine Kosten. Bei Förderfuchs läuft das Coaching online per Videokonferenz – bundesweit, in deinem Tempo, mit 120 Unterrichtseinheiten von der Ideenschärfung bis zur Vorbereitung auf den Gründungszuschuss.

AVGS-Gutschein akzeptiert Gründungszuschuss-kompatibel AZAV-zertifiziert 1-zu-1 online
Coaching-Inhalte

Was wir gemeinsam erarbeiten

Im Gründungscoaching entwickeln wir gemeinsam das Fundament für deine Selbstständigkeit — praxisnah, strukturiert und auf deine Idee zugeschnitten. Welche Programme dabei überhaupt in Frage kommen, ordnet der Überblick über die Förderwege für die Existenzgründung ein — von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld bis zum AVGS-Gründungscoaching.

  • Geschäftsidee schärfen und Alleinstellungsmerkmal herausarbeiten
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse
  • Businessplan erstellen (anforderungsgerecht für die Agentur für Arbeit)
  • Finanzplanung und Rentabilitätsvorschau
  • Rechtliche Grundlagen (Rechtsform, Anmeldung, Versicherungen)
  • Marketing und erste Kundengewinnung
  • Vorbereitung auf das Gespräch beim Gründungsberater
120
Unterrichtseinheiten
bis zu 100 %
per AVGS förderbar
AVGS + Gründungszuschuss kombinieren Das AVGS-Coaching bereitet dich auf den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit vor. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung nach § 93 SGB III — ob und in welcher Höhe er bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Die Höhe richtet sich individuell nach deinem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld: in der ersten Phase kann der Zuschuss für sechs Monate in dieser Höhe zuzüglich 300 € monatlich zur sozialen Sicherung liegen. Je nach Entscheidung der Agentur können danach bis zu neun weitere Monate mit 300 € monatlich folgen.
Ablauf

Vom Erstgespräch bis zur Gründung

Der Ablauf ist bei jedem Förderweg ähnlich: erst die Förderfrage klären, dann das Coaching planen. Wenn du noch nicht weißt, welche Unterstützung für dich in Frage kommt, kannst du deine Ausgangslage vorab im Förder-Check für Coaching und Gründung einordnen.

1

Kostenloses Erstgespräch

Du schilderst deine Idee und deine Situation — wir klären, ob AVGS-Coaching für dich in Frage kommt und wie der nächste Schritt aussieht.

2

AVGS-Gutschein beschaffen

Du beantragst den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Unsicher, ob du überhaupt Anspruch hast? AVGS-Anspruch in zwei Minuten prüfen. Wie das Gespräch bei der Behörde läuft, zeigt die Anleitung AVGS beantragen: in 6 Schritten zum Gutschein.

3

Coaching-Phasen planen

Gemeinsam legen wir den Coaching-Fahrplan fest — von der Ideenentwicklung bis zum fertigen Businessplan, Schritt für Schritt, in deinem Tempo.

4

Fertig für die Gründung

Am Ende hast du einen fundierten Businessplan, eine realistische Finanzplanung und das Wissen, deinen Gründungszuschuss erfolgreich zu beantragen.

Ablauf in Wochen

So läuft das Coaching ab

Die 120 Unterrichtseinheiten verteilen sich über mehrere Wochen auf vier inhaltliche Phasen – 1:1 per Videokonferenz, im Tempo, das zu dir passt. Nicht sicher, ob AVGS-Coaching überhaupt zu deiner Situation passt? Der Förder-Check ordnet das in wenigen Minuten ein.

1

Ideenschärfung & Positionierung

Geschäftsidee schärfen, Alleinstellungsmerkmal herausarbeiten, erste Fragen zur Zielgruppe klären.

2

Markt- und Wettbewerbsanalyse

wer deine Kundinnen und Kunden sind, wer die Konkurrenz ist und wo noch Platz für dein Angebot ist.

3

Businessplan & Finanzplanung

der Businessplan entsteht Kapitel für Kapitel, dazu Finanzplanung und Rentabilitätsvorschau.

4

Recht, Marketing & Vorbereitung auf die fachkundige Stelle

Rechtsform, Anmeldung, Versicherungen, erste Marketingschritte und die Vorbereitung auf das Gespräch bei der fachkundigen Stelle.

Wie viele Termine das insgesamt sind und wie lang eine Einheit dauert, legen wir im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam fest.

Businessplan

Businessplan im Coaching

Der Businessplan ist das Herzstück der Vorbereitung – und er entsteht im Coaching gemeinsam mit dir, nicht für dich. Du bringst deine Idee und dein Wissen über den Markt mit, wir bringen Struktur, die richtigen Fragen und die Anforderungen der Agentur für Arbeit ein. Am Ende steht ein Dokument, das du selbst verstehst und im Gespräch mit der fachkundigen Stelle auch selbst vertreten kannst.

Kapitel für Kapitel erarbeiten wir: Geschäftsidee und Alleinstellungsmerkmal, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Angebot und Preisgestaltung, Finanzplanung und Rentabilitätsvorschau, Rechtsform und Anmeldung sowie Marketing und erste Kundengewinnung.

Willst du vorab selbst einschätzen, wie weit dein Konzept schon ist? Die Businessplan-Checkliste von gründer-aktuell.de geht in rund 15 Minuten 32 Punkte durch – kostenlos, anonym, ohne Anmeldung; deine Antworten bleiben in deinem Browser. Die zwölf häufigsten Fragen zum AVGS-Gründungscoaching beantwortet unser Portal unter AVGS-Gründungscoaching: 12 Fragen.

Förderwege

AVGS oder Gründungszuschuss – was passt zu dir?

Kurz gesagt: Der AVGS bezahlt das Coaching vor der Gründung, der Gründungszuschuss sichert deinen Lebensunterhalt nach der Gründung. Beides sind Ermessensleistungen der Agentur für Arbeit – es gibt keinen Rechtsanspruch, und die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall.

Der AVGS passt zu dir, wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist und noch an deinem Konzept arbeitest. Mit dem Gutschein nach § 45 SGB III löst du das Coaching bei einem zugelassenen Träger ein; das Geld geht direkt an den Träger, nicht an dich. Den AVGS gibt es bei der Agentur für Arbeit und beim Jobcenter.

Der Gründungszuschuss kommt danach in Frage, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und bei Gründungsstart noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast (§ 93 Absatz 2 SGB III). Dann kann die Agentur für Arbeit sechs Monate lang dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich zahlen, danach bis zu neun weitere Monate 300 Euro (§ 94 SGB III). Pflicht ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle – der Businessplan aus dem Coaching ist dafür die Grundlage.

Beziehst du Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026: Bürgergeld), ist statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II vom Jobcenter dein zweiter Schritt.

Die sinnvolle Reihenfolge ist also: erst AVGS-Coaching, dann Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld – und zwar vor dem Start der Selbstständigkeit. Alle Unterschiede, eine Vergleichstabelle und die häufigsten Fragen findest du auf der Seite AVGS oder Gründungszuschuss – der Unterschied erklärt. Welcher Weg zu deiner Situation passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Coaching & Gründungszuschuss

Coaching und Gründungszuschuss

Das AVGS-Coaching und der Gründungszuschuss sind zwei getrennte Leistungen der Agentur für Arbeit: Der AVGS bezahlt die Vorbereitung, der Gründungszuschuss sichert danach deinen Lebensunterhalt. Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist nach § 93 Absatz 2 Satz 2 SGB III die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Diese Stellungnahme stellt eine eigenständige fachkundige Stelle aus – zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Steuerberatung. Das AVGS-Coaching ersetzt diese Stellungnahme nicht.

Was das Coaching leistet: Es bereitet die Unterlagen vor, die eine fachkundige Stelle für ihre Einschätzung braucht – Businessplan, Finanzplanung, Rentabilitätsvorschau – und bereitet dich auf das Gespräch mit ihr vor. Ob und in welcher Höhe die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss danach bewilligt, entscheidet sie im Einzelfall nach Ermessen; ein abgeschlossenes Coaching allein begründet keinen Anspruch.

Was eine Tragfähigkeitsbescheinigung genau ist und wer sie ausstellt, erklärt gründer-aktuell.de; eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag gibt es unter Gründungszuschuss beantragen.

Warum Förderfuchs

Warum Gründerinnen und Gründer bei Förderfuchs coachen

  • AZAV-zertifizierter Träger – Zertifikat ZSS-2024-43, geprüft von der ZertSozial GmbH
  • 1:1-Coaching statt Gruppenkurs – der Fahrplan richtet sich nach deiner Idee, nicht nach einem festen Lehrplan
  • Online per Videokonferenz, bundesweit – kein Pendeln, kein Gruppenraum
  • Direkter Draht: du sprichst mit der Person, die auch coacht, nicht mit einer Hotline

Dein Coach

Nina Schuchardt

Inhaberin Förderfuchs, seit 2020

Gründung und Leitung von Förderfuchs seit 2020, verantwortlich für die AZAV-Zulassung (Zertifikat ZSS-2024-43) und für das Gründungscoaching bei Förderfuchs.

FAQ

Häufige Fragen zum Gründungscoaching

Wer kann das Gründungscoaching mit AVGS nutzen?
Personen, die beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemeldet sind und eine Selbstständigkeit planen. Der AVGS kann speziell für die Vorbereitung auf eine Existenzgründung beantragt werden.
Was ist der Gründungszuschuss und wie bekomme ich ihn?
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 93, 94 SGB III. Voraussetzung ist unter anderem, dass du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründest, noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hast und einen tragfähigen Businessplan samt Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen kannst. Es besteht kein Rechtsanspruch — über Bewilligung und Höhe entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Das AVGS-Coaching bereitet dich genau darauf vor.
Kann ich das Coaching komplett von zu Hause machen?
Ja. Alle Sessions finden per Videokonferenz statt — du brauchst lediglich einen Internet-Anschluss und ein Gerät mit Kamera. Kein Pendeln, keine Gruppenräume.
Ich habe noch keine konkrete Idee — ist das ein Problem?
Nein. Die Ideenfindung und -schärfung ist ein fester Teil des Coachings. Du musst nicht mit einem fertigen Konzept kommen — nur mit dem Wunsch, etwas aufzubauen.
Kann ich AVGS und Gründungszuschuss kombinieren?
Ja, nacheinander. Das AVGS-Coaching läuft, solange du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist; der Gründungszuschuss beginnt mit dem Tag, an dem die Gründung deine Arbeitslosigkeit beendet. Beides sind Ermessensleistungen der Agentur für Arbeit, und ein abgeschlossenes Coaching liefert genau die Unterlagen, die für den Antrag gebraucht werden: Businessplan, Finanzplanung, Rentabilitätsvorschau. Schließe das Coaching vor dem Gründungsdatum ab und stelle den Antrag auf Gründungszuschuss vor dem Start.
Wie lange dauert das Gründungscoaching und was ist drin?
Das Coaching umfasst 120 Unterrichtseinheiten, die wir 1:1 per Videokonferenz und in deinem Tempo planen. Inhalte sind: Geschäftsidee und Alleinstellungsmerkmal schärfen, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Businessplan (anforderungsgerecht für die Agentur für Arbeit), Finanzplanung und Rentabilitätsvorschau, rechtliche Grundlagen wie Rechtsform, Anmeldung und Versicherungen, Marketing und erste Kundengewinnung sowie die Vorbereitung auf das Gespräch bei der fachkundigen Stelle. Den Fahrplan legen wir nach dem kostenlosen Erstgespräch gemeinsam fest.
Ersetzt das Gründungscoaching die fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss?
Nein. Das AVGS-Coaching bereitet den Businessplan, die Finanzplanung und das Gespräch vor. Die Stellungnahme zur Tragfähigkeit nach § 93 Absatz 2 Satz 2 SGB III stellt eine eigenständige fachkundige Stelle aus – zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Steuerberatung. Das Coaching liefert die Grundlage dafür, ersetzt die Stellungnahme selbst aber nicht.
Schreibt Förderfuchs meinen Businessplan?
Nein. Im Coaching erarbeiten wir den Businessplan gemeinsam mit dir – du bringst deine Idee und dein Marktwissen mit, wir bringen Struktur und die Anforderungen der Agentur für Arbeit ein. Am Ende ist es dein Businessplan, den du auch im Gespräch mit der fachkundigen Stelle selbst vertreten kannst.
Ich beziehe Grundsicherungsgeld vom Jobcenter – kann ich das AVGS-Coaching trotzdem nutzen?
Ja. Auch das Jobcenter kann über § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen. Statt des Gründungszuschusses, der an Arbeitslosengeld I gebunden ist, kommt für dich nach der Gründung das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II in Frage – eine Ermessensleistung des Jobcenters.
Wie viele Wochen dauert das Gründungscoaching insgesamt?
Die Gesamtdauer richtet sich nach deinem Tempo und wird im Erstgespräch festgelegt. Die 120 Unterrichtseinheiten verteilen wir gemeinsam auf einen Terminplan, der zu deiner Situation passt.
Ist das Coaching auch für eine Nebenerwerbsgründung geeignet?
Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III setzt ausdrücklich eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus, die die Arbeitslosigkeit beendet – für eine reine Nebenerwerbsgründung kommt er nicht in Frage. Ob ein AVGS-Coaching auch für eine geplante Nebenerwerbsgründung in Frage kommt, klären wir im Erstgespräch.

Zuletzt geprüft: 9. September 2026
Wer wir sind: Förderfuchs ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger aus Waltrop (Zertifikat ZSS-2024-43, ZertSozial GmbH) und begleitet seit 2020 Menschen 1:1 und online im Bewerbungscoaching und Gründungscoaching mit AVGS – bundesweit. Mehr über uns

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Alle Infos zu unserem AVGS-geförderten Gründungscoaching und zum Gründungszuschuss auf einen Blick — zum Ausdrucken und Weitergeben.

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