Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, steht oft vor einer Mischung aus Entschlossenheit und Unsicherheit. Die gute Nachricht: Es gibt in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten, die den Einstieg erleichtern können. Die etwas nüchternere Nachricht: Kein Förderweg ist automatisch verfügbar, jeder hat Voraussetzungen, und manche Beträge klingen nach mehr als sie sind.

Hier findest du eine ehrliche Übersicht – ohne Versprechen, die wir nicht halten könnten.

Wichtiger Hinweis

Die konkreten Förderhöhen, Voraussetzungen und Fristen ändern sich regelmäßig. Dieser Artikel gibt eine Orientierung – die aktuellen Details prüfen wir gerne gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.

Die wichtigsten Förderwege im Überblick

Für ALG-I-Empfänger

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit ist die bekannteste Förderung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Rechtsgrundlage sind die §§ 93 und 94 SGB III — der Zuschuss ist eine Ermessensleistung, über die die Agentur für Arbeit im Einzelfall entscheidet.

Die Förderung ist in zwei Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase kann der Zuschuss je nach Bewilligung sechs Monate lang in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 € monatlich zur sozialen Sicherung liegen (§ 93 SGB III). Über die zweite Phase entscheidet die Agentur für Arbeit erneut nach Ermessen: Sie kann je nach Entscheidung weitere neun Monate umfassen, in denen dann nur noch die monatliche Pauschale von 300 € zur sozialen Sicherung vorgesehen ist (§ 94 SGB III).

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch. Dein Arbeitsvermittler entscheidet nach Ermessen. Ein überzeugender Businessplan und eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Beratungsstelle) sind entscheidend. Ebenso wichtig ist der Zeitpunkt: Der Zuschuss muss vor der Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden — wer erst nach der Gewerbeanmeldung fragt, kommt regelmäßig zu spät.

Voraussetzung: ALG-I-Bezug mit Restanspruch von mindestens 150 Tagen bei Antragstellung (§ 93 Abs. 2 SGB III) Antrag über: Agentur für Arbeit
Für ALG-I- und ALG-II-Empfänger

AVGS-Gründungscoaching

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann auch für ein Gründungscoaching eingesetzt werden. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III — auch der AVGS ist eine Ermessensleistung: Über die Ausstellung entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft im Einzelfall, ein Automatismus besteht nicht.

Das Coaching bei Förderfuchs umfasst Businessplanung, Marktanalyse, Finanzierung, Förderberatung und die Vorbereitung auf Bankgespräche oder Förderstellen. Der Gutschein ist dabei maßnahmebezogen und befristet: Welches Ziel er abdeckt, in welchem Umfang und bis wann er eingelöst werden kann, ist im Gutschein selbst vermerkt. Wie das Coaching abläuft und wie es den Antrag auf Gründungszuschuss vorbereitet, beschreibt die Seite zum Existenzgründungscoaching mit AVGS.

Das Besondere: Das Coaching ist vollständig kostenlos für dich, wenn du einen AVGS vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit hast. Förderfuchs ist AZAV-zertifiziert und rechnet direkt ab.

Voraussetzung: Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit Antrag über: Jobcenter / Agentur für Arbeit
Für ALG-II-Empfänger (Bürgergeld)

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Ermessensleistung des Jobcenters, die den Übergang aus dem Bürgergeld in die Selbstständigkeit begleiten kann. Es kann als Zuschuss für eine begrenzte Zeit gewährt werden und soll die erste Phase der Selbstständigkeit finanziell überbrücken.

Anders als beim Gründungszuschuss gibt es keine gesetzlich festgelegte Pauschale: Die Höhe wird individuell bemessen — das Jobcenter berücksichtigt je nach Einzelfall die Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft. Wie hoch das Einstiegsgeld ausfällt, lässt sich deshalb vorab nicht seriös beziffern. Das Gesetz sieht eine Förderdauer von höchstens 24 Monaten vor (§ 16b Abs. 1 SGB II); wie lange es im Einzelfall läuft, entscheidet das Jobcenter.

Auch hier gilt: kein automatischer Anspruch. Die Entscheidung trifft der Fallmanager im Jobcenter. Auch das Einstiegsgeld wird vor der Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt. Sachmittel für die Gründung prüft das Jobcenter gesondert als Darlehen oder Zuschuss nach § 16c SGB II — das ist eine eigene Leistung und nicht Teil des Einstiegsgeldes.

Voraussetzung: Bürgergeld-Bezug, Gründungsplan Antrag über: Jobcenter
Für Beschäftigte in NRW

Bildungsscheck NRW 2.0

Für Menschen in Beschäftigung, die sich weiterbilden möchten – auch im Hinblick auf eine spätere Gründung – gibt es in NRW den Bildungsscheck. Er kann je nach Programmstand 50 % der Kurskosten abdecken, maximal 500 € je Scheck (Stand: Juli 2026, Angaben ohne Gewähr). Er ist kein direktes Gründungsinstrument, kann aber als Vorbereitung sinnvoll sein — den übergreifenden Vergleich der Förderwege inklusive der Landesprogramme führt die Übersicht, welche Förderung zu deiner Situation passt.

Voraussetzung: Beschäftigt in NRW, max. 250 Mitarbeiter im Betrieb Antrag über: Autorisierte Beratungsstelle in NRW

Welcher Weg für dich in Frage kommt, hängt vor allem daran, aus welchem Leistungssystem du kommst: Der Gründungszuschuss setzt Arbeitslosengeld-I-Bezug voraus (SGB III), das Einstiegsgeld den Bürgergeld-Bezug (SGB II). Beide schließen sich deshalb in der Praxis aus. Das AVGS-Gründungscoaching ist in beiden Systemen möglich und liegt zeitlich davor: Es dient der Vorbereitung von Antrag und Businessplan, nicht der Finanzierung des Lebensunterhalts.

Was hilft wirklich beim Gründen?

Fördermittel erleichtern den Start – aber sie ersetzen keine Vorbereitung. Was Gründungen langfristig erfolgreich macht:

  • Ein realistischer Businessplan, der nicht nur für die Behörde geschrieben ist
  • Klarheit über die eigene Zielgruppe und das Angebot
  • Ehrliche Auseinandersetzung mit der Finanzplanung
  • Kenntnis der wichtigsten formalen Schritte (Gewerbeanmeldung, Steuer, Versicherung)
  • Unterstützung von jemandem, der schon mal dabei war

Genau das ist der Kern unseres AVGS-geförderten Gründungscoachings: kein Seminarwissen, sondern konkrete Arbeit an deinem Vorhaben.