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Schulbegleitung · Förderfuchs

Schulbegleiter werden:
Voraussetzungen, Aufgaben und Einstieg

Sei da, wenn ein Kind dich braucht.

Schulbegleiter wirst du ohne festgelegte Ausbildung, aber nicht ohne Voraussetzungen: Pflicht ist ein erweitertes Führungszeugnis, dazu Verlässlichkeit, Geduld und echtes Interesse an Kindern. Deine Aufgabe ist es, ein Kind mit Förderbedarf im Unterricht, in Pausen und bei Übergängen zu unterstützen — unterrichten und benoten bleibt Sache der Lehrkräfte. Der Einstieg bei Förderfuchs läuft in vier Schritten: kurz melden, Gespräch per Video oder Telefon, Qualifizierung oder Einarbeitung, erweitertes Führungszeugnis und erster Einsatz bei einem Kind.

AZAV-Qualifizierung möglich Einstieg je nach Profil Deutschlandweit
Schulbegleiterin und Schüler auf dem Schulweg — das Kind trägt einen Rucksack, die Begleiterin geht neben ihm

Schulbegleiter werden kannst du auch ohne pädagogische Ausbildung: Eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung gibt es für diese Tätigkeit nicht. Ein Schulbegleiter — je nach Region auch Integrationshelfer, Inklusionshelfer oder Schulassistenz genannt — begleitet ein Kind oder einen Jugendlichen mit Behinderung oder Förderbedarf durch den Schulalltag, damit es am Unterricht teilhaben kann. Was du mitbringen musst, sind Verlässlichkeit, Geduld, echtes Interesse an Kindern und ein erweitertes Führungszeugnis; Fachwissen kannst du dir in einer Qualifizierung wie der AZAV-zertifizierten Qualifizierung zur Schulbegleitung bei Förderfuchs aneignen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Voraussetzungen: kein bestimmter Schulabschluss, keine Pflichtausbildung; ein erweitertes Führungszeugnis ist Pflicht. Erfahrung in Pädagogik, Pflege oder Erziehung ist ein Plus, kein Muss.
  • Quereinsteiger sind willkommen — bei Förderfuchs mit Einarbeitung und Qualifizierung.
  • Aufgabe: ein Kind im Unterricht, in Pausen und bei Übergängen unterstützen — nicht unterrichten.
  • Ferien: Schulbegleitung ist an Schulzeiten gebunden; in den Ferien findet in der Regel keine Begleitung statt.
  • Rechtsgrundlage: Eingliederungshilfe nach § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) oder §§ 112, 75 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX); Kostenträger ist das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe.
  • Ausführlich: Schulbegleiter werden — der Ratgeber mit Aufgaben, Alltag und Vergütung

Du willst es genau wissen? Im Ratgeber „Schulbegleiter werden: Aufgaben, Alltag und Voraussetzungen“ findest du einen typischen Schultag, die Aufgabenliste, alles zur Vergütung und die Antworten auf die häufigsten Fragen aus Bewerbungsgesprächen. Diese Seite hier ist der Einstieg: Was du brauchst, wie die Bezeichnungen zusammenhängen und wie du bei Förderfuchs anfängst.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen brauchst du, um Schulbegleiter zu werden?

Für die Tätigkeit als Schulbegleiter gibt es keine einheitliche, gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung. In der Praxis arbeiten Erzieherinnen, Sozialpädagogen, Pflegekräfte und Quereinsteiger mit Lebenserfahrung nebeneinander. Was Träger und Kostenträger erwarten:

Voraussetzung Pflicht oder Plus? Hinweis
Erweitertes FührungszeugnisPflichtWird vor Arbeitsbeginn benötigt; du beantragst es beim Bürgeramt deiner Stadt
Empathie und echtes Interesse an Kindern und JugendlichenPflicht (Haltung)Wichtiger als jedes Zertifikat
Belastbarkeit, Geduld, VerlässlichkeitPflicht (Haltung)Das Kind lernt, dir zu vertrauen — und baut darauf auf
Bereitschaft zur Reflexion und zur TeamarbeitPflicht (Haltung)Austausch mit Lehrkräften, Eltern und Träger gehört dazu
Grundkenntnisse in inklusiver PädagogikPlusKönnen in der Qualifizierung oder im Job erworben werden
Pädagogische, pflegerische oder erzieherische AusbildungPlusFür die Rolle „Fachkraft Schulbegleitung“ Voraussetzung
Bestimmter Schulabschlussnicht erforderlichKein Abschluss ist Pflicht

Quelle für die Anforderungen: Ratgeber Schulbegleiter werden, Stand September 2026.

Begriffe

Schulbegleiter, Integrationshelfer, Inklusionshelfer, Schulassistenz: Was ist der Unterschied?

Es ist dieselbe Tätigkeit mit unterschiedlichen Namen. Welche Bezeichnung verwendet wird, hängt vom Bundesland, vom Kostenträger und manchmal vom Träger ab — nicht von der Aufgabe.

Bezeichnung Wo üblich Was dahintersteckt
Schulbegleiter / Schulbegleitungbundesweit, in Nordrhein-Westfalen die gebräuchlichste BezeichnungOberbegriff; wird von Trägern, Schulen und Ratgebern verwendet
Integrationshelfer / IntegrationshilfeNordrhein-Westfalen (Jugendämter, Landschaftsverbände LWL und LVR)Bezeichnung aus dem Leistungsrecht der Eingliederungshilfe; Fokus auf Teilhabe am Schulleben
Inklusionshelfer / Inklusionsassistenzregional unterschiedlichGleiche Aufgabe, neuere Wortwahl nach der UN-Behindertenrechtskonvention
Schulassistenz / Schulassistentregional unterschiedlichGleiche Aufgabe; „Assistenz“ betont die Unterstützung ohne Betreuungscharakter
Teilhabeassistenzregional unterschiedlichGleiche Aufgabe; Begriff aus dem Bundesteilhabegesetz

Für dich heißt das: Wenn du „Integrationshelfer werden“ suchst, bist du hier richtig. Der Weg ist derselbe wie der zum Schulbegleiter.

Quelle für die Bezeichnungen: betanet.de, „Schulbegleitung“, letzte Bearbeitung 09.07.2026; juniva.de, „Schulbegleitung & Integrationshilfe in NRW“, Stand Juni 2026.

Kostenträger

Wer bezahlt die Schulbegleitung, und wer entscheidet?

Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Das Kind beziehungsweise seine Eltern beantragen sie — nicht du als Schulbegleiter. Es gibt zwei Wege:

Seelische Behinderung

Zum Beispiel Autismus-Spektrum oder ADHS: Zuständig ist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII.

Körperliche, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung

Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe nach §§ 112, 75 SGB IX („Leistungen zur Teilhabe an Bildung“). In Nordrhein-Westfalen sind das je nach Alter und Fall die Kreise und kreisfreien Städte oder die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR).

Wichtig für die Rechtsangaben

Seit dem 1. Januar 2020 steht die Eingliederungshilfe im SGB IX (Teil 2) und nicht mehr im SGB XII. Die früher verbreitete Formulierung „SGB VIII oder SGB XII“ ist damit veraltet.

Du wirst als Schulbegleiter beim Träger angestellt — zum Beispiel bei Förderfuchs; der Träger rechnet mit dem Jugendamt oder dem Eingliederungshilfeträger ab.

Quellen: betanet.de, „Schulbegleitung — Rechtsgrundlagen: § 35a SGB VIII, §§ 112, 75 SGB IX“, 09.07.2026; Inkrafttreten der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes am 01.01.2020 (reha-recht.de, Beitrag D1-2022).

Die Aufgabe

Was Schulbegleitung wirklich bedeutet

Schulbegleiter — auch Integrationshelfer, Schulassistenz oder Inklusionshelfer genannt — unterstützen Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen im Schulalltag. Die rechtliche Grundlage ist die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (Jugendamt) oder §§ 112, 75 SGB IX (Träger der Eingliederungshilfe).

Du unterrichtest nicht — das ist Sache der Lehrkräfte. Du bist da als feste Bezugsperson, die Orientierung gibt, Vertrauen aufbaut und hilft, schwierige Situationen zu navigieren. Manchmal reicht deine ruhige Anwesenheit. Manchmal brauchst du Worte, manchmal brauchst du Geduld — und manchmal beides zusammen.

Die Aufgabe klingt simpel. Sie ist es nicht — und genau deshalb ist sie bedeutsam. Du siehst, wie ein Kind, das sich lange ausgeschlossen gefühlt hat, plötzlich Anschluss findet. Das ist kein kleines Ding.

Möglichkeiten bei Förderfuchs →
  • Du hilfst beim Strukturieren des Schultags und beim Verstehen sozialer Regeln
  • Du gibst Sicherheit in Situationen, die das Kind überfordern würden
  • Du kommunizierst offen mit Lehrkräften, Eltern und dem pädagogischen Team
  • Du dokumentierst kurz und sachlich, was wichtig war
  • Du feierst echte Fortschritte — auch wenn sie von außen klein wirken
  • Du bist verlässlich: Das Kind lernt, dir zu vertrauen — und baut darauf auf
Schulbegleiterin im Gespräch mit zwei Schülern auf dem Schulhof
Alltag

So kann dein Schultag aussehen

Kein Tag ist gleich — aber die meisten haben eine Struktur, die sich einpendelt. Hier ein typischer Ablauf:

Morgens ankommen

Du empfängst dein Kind am Eingang oder im Klassenraum. Der Start ist oft der schwierigste Moment — deine Ruhe überträgt sich.

Im Unterricht begleiten

Du sitzt daneben, nicht vorne. Du erklärst, beruhigst, gibst Hinweise — so viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Pausen begleiten

Pausen sind für viele Kinder anspruchsvoller als der Unterricht. Du gibst Orientierung, ohne zu übernehmen.

Übergabe am Ende des Tages

Du gibst das Kind an Eltern oder Hort weiter und hältst kurz fest, was heute wichtig war.

Ferien

Was machen Schulbegleiter in den Ferien?

Schulbegleitung ist an Schulzeiten gebunden. In den Ferien findet in der Regel keine Begleitung statt, weil das Kind nicht in der Schule ist. Wie Ferien vertraglich und bei der Bezahlung geregelt sind, unterscheidet sich von Träger zu Träger: Manche schließen Verträge nur für die Schulzeit, andere verteilen die Vergütung über das ganze Jahr oder nutzen Ferienwochen für Fortbildung, Dokumentation und Vorbereitung.

Frag das im Bewerbungsgespräch aktiv nach — für die eigene Planung ist es die wichtigste Frage. Wie wir es bei Förderfuchs handhaben, besprechen wir mit dir im ersten Gespräch, bevor du dich entscheidest.

Profil

Für wen die Aufgabe gut passt

Es gibt kein Einheitsprofil für eine gute Schulbegleitung. Was zählt: echtes Interesse an Kindern, Verlässlichkeit und die Bereitschaft, dich auf jemanden einzulassen, der vielleicht anders kommuniziert als du erwartest.

  • Du arbeitest gerne mit Kindern oder Jugendlichen — auch in herausfordernden Momenten
  • Geduld kommt dir leicht — du wartest auf Fortschritt, ohne ihn zu erzwingen
  • Du kannst dich auf einen Schulrhythmus einlassen (Schulzeiten, Ferien, feste Abläufe)
  • Erfahrung in Pädagogik, Sozialarbeit, Pflege oder Erziehung ist ein Plus — kein Muss
  • Du bist verlässlich und kommunizierst offen mit dem Umfeld des Kindes
  • Als Quereinsteiger mit Menschenkenntnis und Lebenserfahrung bist du willkommen

Kein bestimmter Schulabschluss ist Pflicht. Wer möchte, kann sich bei Förderfuchs AZAV-zertifiziert weiterqualifizieren.

Schulbegleiterin und Kind auf einem Sitzsack — ruhige, vertraute Atmosphäre
Schulbegleiterin zeigt einem Schüler den Weg im Schulflur Drei Eindrücke aus dem Schulbegleitungsalltag
Regional

Schulbegleitung im Kreis Recklinghausen und im nördlichen Ruhrgebiet

Förderfuchs sitzt in Waltrop, mitten im Kreis Recklinghausen. Wer sich hier für Schulbegleitung interessiert, trifft auf eine kommunale Struktur mit mehreren Zuständigen — wir ordnen ein, wer entscheidet.

Wer entscheidet im Kreis Recklinghausen über eine Schulbegleitung?

Ein zentrales Kreisjugendamt gibt es im Kreis Recklinghausen nicht: Alle zehn kreisangehörigen Städte — Waltrop, Datteln, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Marl, Herten, Dorsten, Gladbeck und Haltern am See — führen ein eigenes Jugendamt. Wird die Schulbegleitung wegen einer seelischen Behinderung nach § 35a SGB VIII beantragt, entscheidet deshalb das Jugendamt der jeweiligen Wohnortstadt.

Bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung läuft der Antrag dagegen zentral über den Kreis: Für Eingliederungshilfe nach §§ 112, 75 SGB IX — dazu zählt ausdrücklich die Leistung „Integrationshelfer / Schulbegleiter" — ist im gesamten Kreisgebiet der Fachdienst Eingliederungshilfe (Fachdienst 50, Ressort 3) des Kreises Recklinghausen die zuständige Stelle. Welcher der beiden Wege im Einzelfall gilt, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab; im Zweifel gibt das Jugendamt der Wohnortstadt oder der Fachdienst Eingliederungshilfe des Kreises Auskunft.

Dein Weg als Bewerber aus der Region

Förderfuchs ist als AZAV-zertifizierter Träger in Waltrop zu Hause und organisiert Qualifizierung und Einsatz regional. Umfang und Format der AZAV-zertifizierten Qualifizierung klären wir vorher persönlich mit dir — unabhängig davon, aus welcher Stadt im Kreis Recklinghausen oder im nördlichen Ruhrgebiet du kommst. Den späteren Einsatz stimmen wir mit Schule und Kostenträger ab, und du lernst dein Kind und das Umfeld begleitet kennen.

Mit welchen Schulen und Trägern wir im Kreis Recklinghausen konkret zusammenarbeiten und wo wir aktuell Schulbegleiter einsetzen, sagen wir dir gerne im persönlichen Gespräch.

Quellen: Kreis Recklinghausen, „Eingliederungshilfe: Integrationshelfer / Schulbegleiter", kreis-re.de, abgerufen am 10.09.2026; LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe, „Jugendamtsverzeichnis Westfalen-Lippe" (Einträge der zehn Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Waltrop; kein Eintrag für ein Kreisjugendamt), lwl.org, abgerufen am 10.09.2026.

Einstieg

Welche Wege es bei Förderfuchs gibt

Je nach Hintergrund und Ziel gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du bei Förderfuchs einsteigen oder dich weiterentwickeln kannst. Wir schauen gemeinsam, was zu dir passt.

Wie wirst du Schulbegleiter bei Förderfuchs? In vier Schritten

Kurz melden

Du schreibst uns über das Formular, per E-Mail oder WhatsApp. Du musst nichts vorbereiten und nichts mitbringen.

Gespräch per Video oder Telefon

Wir klären gemeinsam, welcher Weg zu dir passt: direkter Einstieg mit vorhandener Erfahrung, die Qualifizierung zur Schulbegleitung oder die Rolle als Fachkraft mit pädagogischem Abschluss.

Qualifizierung oder Einarbeitung

Wenn du fundiert einsteigen willst, machst du die AZAV-zertifizierte Qualifizierung zur Schulbegleitung bei Förderfuchs: Förderpädagogik, Kommunikation mit Lehrkräften und Eltern, rechtliche Grundlagen der Eingliederungshilfe. Umfang, Format und den passenden Förderweg klären wir vorher persönlich mit dir. Bringst du schon Erfahrung mit, startest du direkt mit der Einarbeitung.

Erweitertes Führungszeugnis und erster Einsatz

Du beantragst das erweiterte Führungszeugnis, wir stimmen den Einsatz mit Schule und Kostenträger ab, und du lernst dein Kind und das Umfeld kennen — begleitet, nicht allein.

Direkt einsteigen

Wenn du bereits Erfahrung in der Arbeit mit Kindern mitbringst, kannst du dich bewerben. Wir schauen gemeinsam, ob und wie ein Einstieg je nach Verfügbarkeit und Profil möglich ist — ohne langen Umweg.

Zur Karriereseite

Qualifizierung zur Schulbegleitung

Du möchtest fundiert einsteigen? Unsere AZAV-zertifizierte Qualifizierung gibt dir das nötige Handwerk: Förderpädagogik, Kommunikation mit Lehrkräften und Eltern, rechtliche Grundlagen der Eingliederungshilfe.

Mehr zur Qualifizierung

Fachkraft Schulbegleitung

Mit pädagogischem Hintergrund — als Erzieher/in, Sozialarbeiter/in oder mit vergleichbarer Ausbildung — übernimmst du komplexere Begleitungen und trägst mehr Eigenverantwortung. Die Rahmenbedingungen klären wir gemeinsam.

Details auf der Karriereseite

Alles zu Aufgaben, Alltag, Stundenumfang und Vergütung steht im Ratgeber „Schulbegleiter werden“.

Schulbegleiterin begleitet ein Kind auf dem Weg zur Schule

Klingt nach dir?

Schau dir an, welche Einstiegsmöglichkeiten und Qualifizierungen wir gerade anbieten — und bewirb dich unkompliziert.

Zur Karriereseite →
FAQ

Häufige Fragen zum Schulbegleiter werden

Welche Voraussetzungen brauche ich, um Schulbegleiter zu werden?
Du brauchst ein erweitertes Führungszeugnis, echtes Interesse an Kindern und Jugendlichen, Geduld, Belastbarkeit und Verlässlichkeit. Eine bestimmte Ausbildung oder ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben. Grundkenntnisse in inklusiver Pädagogik sind hilfreich und lassen sich in einer Qualifizierung oder im Job erwerben.
Kann ich Schulbegleiter ohne Ausbildung werden?
Ja. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung für Schulbegleiter; viele Träger – auch Förderfuchs – nehmen Menschen ohne pädagogische Ausbildung auf und arbeiten sie ein. Wer sich fachlich absichern will, kann bei Förderfuchs die AZAV-zertifizierte Qualifizierung zur Schulbegleitung machen.
Bin ich als Quereinsteiger für Schulbegleitung geeignet?
Sehr oft ja. Quereinsteiger mit Menschenkenntnis und Lebenserfahrung sind bei Förderfuchs ausdrücklich willkommen, etwa aus Pflege, Handel, Handwerk oder nach einer Familienphase. Entscheidend ist, ob du dich auf ein Kind einlassen kannst, das vielleicht anders kommuniziert, als du erwartest – nicht, was in deinem Lebenslauf steht.
Was macht ein Schulbegleiter genau?
Ein Schulbegleiter unterstützt ein einzelnes Kind oder einen Jugendlichen mit Förderbedarf im Schulalltag: beim Strukturieren des Unterrichts, in Pausen, bei Übergängen und in Situationen, die das Kind überfordern würden. Er unterrichtet nicht und gibt keine Noten; das bleibt Sache der Lehrkräfte. Dazu gehören der Austausch mit Lehrkräften und Eltern und eine kurze, sachliche Dokumentation des Tages.
Was machen Schulbegleiter in den Ferien?
In den Schulferien findet in der Regel keine Begleitung statt, weil Schulbegleitung an die Schulzeit gebunden ist. Wie Ferienzeiten bezahlt und genutzt werden – Urlaub, Fortbildung, Jahresarbeitszeit – hängt vom Vertrag beim jeweiligen Träger ab. Frag das im Bewerbungsgespräch direkt nach; bei Förderfuchs besprechen wir es im ersten Gespräch.
Wie steige ich bei Förderfuchs als Schulbegleiter ein?
In vier Schritten: Du meldest dich kurz über das Formular, per E-Mail oder WhatsApp. Danach klären wir per Video oder Telefon, welcher Weg zu dir passt – direkter Einstieg, Qualifizierung zur Schulbegleitung oder die Rolle als Fachkraft. Anschließend folgt die Qualifizierung oder die Einarbeitung; Umfang, Format und Förderweg besprechen wir dabei persönlich. Zuletzt beantragst du das erweiterte Führungszeugnis, und wir stimmen den Einsatz mit Schule und Kostenträger ab.
Wie wird man Integrationshelfer – ist das dasselbe wie Schulbegleiter?
Ja, Integrationshelfer ist eine andere Bezeichnung für dieselbe Tätigkeit; sie ist in Nordrhein-Westfalen bei Jugendämtern und Landschaftsverbänden üblich. Der Weg ist identisch: erweitertes Führungszeugnis, Bewerbung bei einem Träger wie Förderfuchs, Einarbeitung oder Qualifizierung, dann der Einsatz bei einem Kind. Auch Inklusionshelfer, Schulassistenz und Teilhabeassistenz meinen dieselbe Aufgabe.
Kann ich als Mutter Schulbegleiterin meines eigenen Kindes werden?
In der Regel nicht: Schulbegleitung wird vom Jugendamt oder Eingliederungshilfeträger als Leistung für das Kind bewilligt und über einen Träger mit angestellten Begleitern erbracht; Eltern werden dabei üblicherweise nicht für das eigene Kind eingesetzt. Als Mutter mit Erfahrung im Umgang mit Förderbedarf bist du aber als Schulbegleiterin für andere Kinder eine besonders gefragte Quereinsteigerin.
Wer entscheidet im Kreis Recklinghausen über eine Schulbegleitung?
Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab: Bei einer seelischen Behinderung entscheidet das Jugendamt der jeweiligen Wohnortstadt, weil im Kreis Recklinghausen alle Städte ein eigenes Jugendamt führen. Bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ist der Fachdienst Eingliederungshilfe (Fachdienst 50, Ressort 3) des Kreises Recklinghausen für das gesamte Kreisgebiet zuständig. Mehr dazu im Abschnitt „Schulbegleitung im Kreis Recklinghausen und im nördlichen Ruhrgebiet" weiter oben auf dieser Seite.
Kann ich als Schulbegleiter auch außerhalb des Kreises Recklinghausen arbeiten?
Grundsätzlich ja — Förderfuchs organisiert Qualifizierung und Einsatz regional, nicht nur im Kreis Recklinghausen selbst. Wo genau du eingesetzt wirst, legen wir im persönlichen Gespräch gemeinsam mit dir fest.
Unverbindlich anfragen

Interesse? Dann melde dich

Du musst nichts vorbereiten und nichts mitbringen. Schreib uns kurz, und wir klären den Rest im Gespräch.

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Lieber anrufen oder über WhatsApp schreiben? Alle Kontaktwege auf einen Blick

Autorin: Nina Schuchardt, Inhaberin Förderfuchs · Zuletzt geprüft: 10. September 2026
Wer wir sind: Förderfuchs ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger aus Waltrop (Zertifikat ZSS-2024-43) und begleitet seit 2020 Menschen 1:1 und online im Bewerbungs- und Gründungscoaching. Mehr über uns

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Förderfuchs-Redaktion, aktualisiert am 10.09.2026 · Förderfuchs ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger aus Waltrop im Kreis Recklinghausen, gegründet 2020 von Nina Schuchardt. Mehr über uns