Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen für Coaching-Leistungen sowie AVGS- und Bildungsscheck-Maßnahmen von Förderfuchs (Inhaberin Nina Schuchardt).

Stand: Mai 2026

Hinweis: Diese AGB orientieren sich an den im Webauftritt erkennbaren Leistungen (Coaching mit AVGS bzw. Bildungsscheck NRW). Vor Live-Schaltung sollten sie durch eine Rechtsberatung geprüft werden — insbesondere im Hinblick auf das im B2B-/B2C-Verhältnis tatsächlich angebotene Vertragsmodell.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartnerin

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Förderfuchs — Inhaberin Nina Schuchardt, Brentanoweg 12, 45731 Waltrop (nachfolgend „Förderfuchs")
und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber bzw. der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmende") über Coaching- und Bildungsdienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Förderfuchs ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Förderfuchs erbringt 1-zu-1-Online-Coachings nach den im AZAV-Zertifikat (Reg.-Nr. ZSS-2024-43) zugelassenen Fachbereichen:

(2) Der konkrete Leistungsumfang (Themen, Stundenumfang, Methodik, Zielgruppe) ergibt sich aus der jeweiligen Maßnahmenbeschreibung bzw. aus dem für die Maßnahme ausgestellten Gutschein oder Bescheid.

§ 3 Finanzierung über AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

(1) AVGS-fähige Maßnahmen können von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter über einen AVGS nach § 45 SGB III zu 100 % gefördert werden. Voraussetzung ist ein auf die jeweilige Maßnahme ausgestellter, gültiger AVGS, der vor Maßnahmenbeginn bei Förderfuchs eingereicht wird.

(2) Bei AVGS-finanzierter Teilnahme entstehen für die Teilnehmenden keine eigenen Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Förderfuchs und dem Kostenträger.

(3) Wird die Maßnahme vom Kostenträger nicht (vollständig) bezahlt oder zurückgefordert, weil Teilnahmevoraussetzungen nicht eingehalten wurden (z. B. Abbruch ohne wichtigen Grund, mangelnde Mitwirkung, unzutreffende Angaben gegenüber dem Kostenträger), behält sich Förderfuchs vor, den ausstehenden Betrag direkt bei den Teilnehmenden geltend zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig und vertraglich vereinbart ist.

§ 4 Finanzierung über Bildungsscheck NRW

(1) Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen können einen Bildungsscheck nach den jeweils geltenden Förderbedingungen des Landes NRW in Anspruch nehmen.

(2) Höhe und Voraussetzungen der Förderung richten sich nach den jeweils aktuellen Förderbedingungen des Programms „Bildungsscheck NRW". Den verbleibenden Eigenanteil tragen die Teilnehmenden bzw. ggf. der Arbeitgeber.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Coaching-Angebote auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

(2) Mit Anmeldung (per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp) geben die Teilnehmenden ein Angebot auf Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen schriftlichen oder textförmlichen Bestätigung durch Förderfuchs zustande. Bei AVGS- und Bildungsscheck-Maßnahmen gilt der Vertrag zusätzlich erst dann als wirksam, wenn der gültige Gutschein bzw. Bescheid bei Förderfuchs vorliegt.

§ 6 Durchführung, Termine

(1) Coachings finden grundsätzlich online im 1-zu-1-Format statt. Die genutzte Video-Konferenzlösung wird vor Maßnahmenbeginn benannt.

(2) Termine werden individuell zwischen Förderfuchs und den Teilnehmenden abgestimmt. Die für die Maßnahme erforderlichen Stunden (Unterrichtseinheiten) ergeben sich aus dem AVGS-Bescheid bzw. Bildungsscheck.

(3) Verschiebungen einzelner Termine sind nach vorheriger Abstimmung in der Regel möglich, soweit der Förderzeitraum dies zulässt.

§ 7 Mitwirkungspflichten

(1) Teilnehmende verpflichten sich zur termingerechten Teilnahme, zur aktiven Mitarbeit und zur Bereitstellung der für die Maßnahme erforderlichen Unterlagen.

(2) Bei AVGS-finanzierten Maßnahmen gelten zusätzlich die durch den Kostenträger vorgegebenen Anwesenheits-, Mitwirkungs- und Nachweispflichten. Förderfuchs ist verpflichtet, Fehlzeiten und Maßnahmenverlauf dem Kostenträger gegenüber zu dokumentieren.

(3) Teilnehmende sind selbst für eine funktionierende Internetverbindung und eine geeignete Endgerät-Ausstattung verantwortlich.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher:innen (Fernabsatz)

(1) Verbraucher:innen, die einen Vertrag im Fernabsatz schließen, haben grundsätzlich das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung des Widerrufs reicht eine eindeutige Erklärung (per Brief oder E-Mail) an:
Förderfuchs, Nina Schuchardt, Brentanoweg 12, 45731 Waltrop · info@foerderfuchs-bildung.de

(3) Wünschen Sie ausdrücklich, dass die Coaching-Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann der Anspruch auf Vergütung der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen bestehen bleiben. Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vor Fristablauf erlischt das Widerrufsrecht, wenn Sie dies ausdrücklich verlangt und Ihre Kenntnis vom Erlöschen bestätigt haben.

§ 9 Kündigung

(1) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(2) Bei AVGS-finanzierten Maßnahmen können diese gemäß den Vorgaben des Kostenträgers vorzeitig beendet werden. In diesem Fall ist der Kostenträger zu informieren.

§ 10 Haftung

(1) Förderfuchs haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Förderfuchs schuldet keinen konkreten beruflichen oder unternehmerischen Erfolg (insbesondere keine Vermittlung in Beschäftigung oder Selbständigkeit).

§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Förderfuchs verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden im Rahmen der Datenschutzerklärung.

(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen des Coachings bekannt gewordene vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 12 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Förderfuchs ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucher:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzregelungen ihres Heimatrechts unberührt.

(2) Ist die Teilnehmende Kaufmann/-frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Förderfuchs.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags wirksam.

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