Ohne sie gibt es keinen Gründungszuschuss: die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit deiner Gründung. Oft heißt sie einfach Tragfähigkeitsbescheinigung. Hier steht, wie du sie bekommst.
Was ist das überhaupt?
Eine fachkundige Stelle prüft deinen Businessplan und schätzt ein, ob deine Selbstständigkeit dich auf Dauer tragen kann. Für den Gründungszuschuss musst du diese Stellungnahme der Agentur für Arbeit vorlegen (§ 93 Abs. 2 SGB III). Die Bundesagentur hat dafür einen eigenen Vordruck: „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“.
Wer darf sie ausstellen?
Das Gesetz nennt insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Liste ist nicht abschließend: Laut den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur kommen zum Beispiel auch Steuer- und Unternehmensberatungen mit Schwerpunkt Gründung, Gründungsinitiativen und Gründungszentren infrage. Welche Stelle du wählst, entscheidest du selbst.
Welche Unterlagen brauchst du?
Die Bundesagentur nennt vier Unterlagen:
- Businessplan (Beschreibung deines Vorhabens)
- Lebenslauf mit Nachweisen deiner Qualifikation
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Viele Kammern wollen mehr, zum Beispiel einen Liquiditätsplan für 12 oder 24 Monate, eine Aufstellung deiner privaten Lebenshaltungskosten oder Vertragsentwürfe wie den Mietvertrag. Frag vorher bei deiner Stelle nach.
Was kostet sie, und wie lange dauert es?
Die Kosten trägst du selbst, die Agentur erstattet sie nicht. Die Preise unterscheiden sich stark. Beispiele aus dem Oktober 2026:
| IHK | Kosten | Dauer laut IHK |
|---|---|---|
| Berlin | 70 € zzgl. MwSt. | ca. 4 Wochen |
| Hannover | 160 € zzgl. USt. | keine Angabe |
| Darmstadt | 120 € inkl. USt. | ca. 1–2 Wochen |
| Südlicher Oberrhein (Freiburg) | kostenfrei | 3–4 Wochen |
Plane also mehrere Wochen ein – der Gründungszuschuss muss vor dem Start beantragt werden.
Wichtig: Eine positive Stellungnahme ist kein Freifahrtschein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, und bei Zweifeln kann die Agentur eine weitere Stelle einschalten.
Und beim Jobcenter?
Für das Einstiegsgeld braucht das Jobcenter eine positive Prognose zur Tragfähigkeit. Zieht es dafür eine fachkundige Stelle hinzu, muss das Verfahren für dich kostenfrei sein. Für Zuschüsse oder Darlehen für Sachgüter soll das Jobcenter eine Stellungnahme verlangen (§ 16c Abs. 3 SGB II).
Einen tragfähigen Businessplan musst du nicht allein schreiben: Ein Gründungscoaching mit AVGS kann dich dabei begleiten.
Häufige Fragen
Wer stellt die Tragfähigkeitsbescheinigung aus?
Zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Liste ist nicht abschließend, auch Steuer- und Unternehmensberatungen mit Schwerpunkt Gründung kommen infrage.
Was kostet die Tragfähigkeitsbescheinigung?
Das hängt von der Stelle ab. Bei IHKs reicht die Spanne von kostenfrei bis rund 160 € zuzüglich Umsatzsteuer. Die Agentur für Arbeit erstattet die Kosten nicht.
Welche Unterlagen brauche ich?
Mindestens Businessplan, Lebenslauf mit Qualifikationsnachweisen, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Viele Stellen wollen zusätzlich einen Liquiditätsplan.
Bekomme ich mit einer positiven Stellungnahme sicher den Gründungszuschuss?
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.
Quellen
- § 93 SGB III
- Fachliche Weisungen zu §§ 93, 94 SGB III
- Vordruck: Stellungnahme der fachkundigen Stelle
- Agentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen
- IHK Berlin: Gründungszuschuss
- IHK Hannover: Gründen aus der Arbeitslosigkeit
- IHK Darmstadt: Gründungszuschuss
- IHK Südlicher Oberrhein: Gründungszuschuss
- § 16c SGB II
- Fachliche Weisungen zu § 16b SGB II
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