Den Gründungszuschuss gibt es nur mit Arbeitslosengeld (ALG I). Aus der Grundsicherung kann dich das Jobcenter mit dem Einstiegsgeld unterstützen – auch bei einem Jobstart.
Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Leistung des Jobcenters für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen – wenn das zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.
- Ermessen: Es gibt keinen Anspruch, das Jobcenter entscheidet.
- Dauer: höchstens 24 Monate, solange die Tätigkeit besteht.
- Höhe: Bei der Bemessung zählen unter anderem die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Extra für Gründende: Sachgüter (§ 16c)
Getrennt vom Einstiegsgeld kann das Jobcenter bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit Darlehen und Zuschüsse für Sachgüter gewähren, die für die Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Zuschüsse dürfen 5.000 € nicht übersteigen (§ 16c Abs. 1 SGB II).
So gehst du vor
- Mit deiner Integrationsfachkraft im Jobcenter über die Idee sprechen.
- Konzept und Finanzplanung erstellen – das Jobcenter will sehen, dass die Gründung trägt.
- Einstiegsgeld vor dem Start beantragen.
- Gegebenenfalls Sachgüter-Förderung nach § 16c gesondert beantragen.
Für die Vorbereitung kann ein Gründungscoaching mit AVGS infrage kommen. Mehr auf unserer Seite Coaching mit AVGS vom Jobcenter.
Häufige Fragen
Bekomme ich mit Grundsicherung den Gründungszuschuss?
Nur wenn du zusätzlich Arbeitslosengeld (ALG I) mit mindestens 150 Tagen Restanspruch bekommst. Sonst ist das Einstiegsgeld der passende Weg.
Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?
Höchstens 24 Monate, solange die Erwerbstätigkeit besteht.
Gibt es Geld für Laptop, Werkzeug oder Ausstattung?
Getrennt vom Einstiegsgeld sind Darlehen und Zuschüsse für Sachgüter nach § 16c SGB II möglich, Zuschüsse bis höchstens 5.000 €.
Gibt es Einstiegsgeld auch bei einem Job?
Ja, auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist es möglich – im Ermessen des Jobcenters.
Quellen
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