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AVGS · Jobcenter

Grundsicherung? Ein Coaching kann dir den nächsten Schritt leichter machen.

Auch das Jobcenter kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Mit bewilligtem Gutschein entstehen dir keine eigenen Kosten.

Kostenlose Erstberatung

Ob ein Coaching mit AVGS zu dir passt, prüfen wir kostenlos und unverbindlich – über das Anfrageformular unten oder per WhatsApp. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.

Kurz zur neuen Grundsicherung

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung Grundsicherungsgeld und löst das Bürgergeld ab. Zuständig bleibt dein Jobcenter. Gemeinsam mit deiner Integrationsfachkraft legt ihr im Kooperationsplan fest, welche Unterstützung du bekommst – ein Coaching kann ein Teil davon sein.

Für wen das passt

Was im Coaching passieren kann

So sprichst du es im Jobcenter an

  1. Im nächsten Termin sagen: „Ich möchte ein Coaching mit AVGS machen.“
  2. Dein Ziel kurz erklären und warum du es mit Unterstützung schneller erreichst.
  3. Uns als Träger nennen. Wir sind AZAV-zugelassen (ZSS-2024-43). Unsere Maßnahmen im AVGS-Katalog: Berufsorientierung und Bewerbung ZMS-2024-74, Existenzgründung ZMS-2024-73.
  4. Gutschein vor dem Start bei uns abgeben und online loslegen.
Ehrlich gesagt: Einen Anspruch auf den Gutschein gibt es im Jobcenter nicht. Deine Integrationsfachkraft entscheidet im Einzelfall. Wer gut vorbereitet fragt, hat bessere Karten – genau dabei helfen wir dir.

Häufige Fragen

Kostet mich das Coaching etwas?
Mit einem bewilligten AVGS übernimmt das Jobcenter die Kosten. Die Erstberatung bei uns ist kostenlos und unverbindlich.
Habe ich einen Anspruch auf den AVGS?
Nein. Beim Jobcenter ist der AVGS eine Ermessensleistung. Entschieden wird im Einzelfall.
Ich stocke auf – geht das trotzdem?
Möglich ist es. Ob ein Gutschein in deiner Situation infrage kommt, entscheidet dein Jobcenter. Wir helfen dir, die Frage gut vorbereitet zu stellen.
Was ist, wenn das Jobcenter ablehnt?
Lies die Begründung. Wurde nur mündlich abgelehnt, bitte um einen schriftlichen Bescheid. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen; das Widerspruchsverfahren ist gebührenfrei. Für die Prüfung deines Einzelfalls wende dich an eine unabhängige Sozialberatung.
Muss ich dafür irgendwo hinfahren?
Nein. Wir coachen online, deutschlandweit.
Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

Unverbindlich anfragen

Ein, zwei Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags — kein Verkaufsgespräch, nur ehrliche Antworten.

Deine Daten verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung deiner Anfrage — Datenschutz.

Autorin: Nina Schuchardt, Inhaberin Förderfuchs · Zuletzt geprüft: 21. Oktober 2026
Wer wir sind: Förderfuchs ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger aus Waltrop (Zertifikat ZSS-2024-43) und begleitet seit 2020 Menschen 1:1 und online im Bewerbungs- und Gründungscoaching. Mehr über uns