- Wer: Du bist bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitsuchend gemeldet und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht (§ 45 Absatz 1 SGB III). Ob du Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder gar keine Leistung bekommst, ist für den AVGS nicht entscheidend.
- Wo: Bei Arbeitslosengeld I oder ohne Leistungsbezug ist die Agentur für Arbeit zuständig. Bei Grundsicherungsgeld das Jobcenter, das den AVGS über § 16 Absatz 1 SGB II einsetzen kann.
- Wie: Termin vereinbaren, Bedarf konkret belegen, Angebot eines zugelassenen Trägers mitbringen. Es gibt kein Online-Formular, und kein Träger darf den Antrag für dich stellen.
- Ermessen: Auf einen AVGS für Coaching hast du keinen Rechtsanspruch. Ein Rechtsanspruch besteht nur auf den AVGS für private Arbeitsvermittlung nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosengeld-Anspruch (§ 45 Absatz 7 SGB III).
- Gültigkeit: Der Gutschein ist befristet. Die Frist legt deine Fachkraft individuell fest; sie steht auf dem Gutschein. Eine gesetzliche Standarddauer gibt es nicht (Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 45 SGB III, Stand 01.12.2025).
- Kosten: Mit bewilligtem AVGS zahlst du nichts. Der Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab.
- Förderfuchs: Anbieter-ID 303851, Maßnahme „Berufsorientierung und Bewerbungstraining 1:1“, 120 Unterrichtseinheiten, online, zugelassen bis 02.12.2027.
Wer kann einen AVGS bekommen? Voraussetzungen und Anspruch prüfen
Einen AVGS kann bekommen, wer bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitsuchend oder ausbildungsuchend gemeldet ist und entweder arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist (§ 45 Absatz 1 SGB III). Der Leistungsbezug ist keine Voraussetzung: Auch wer kein Arbeitslosengeld und kein Grundsicherungsgeld bekommt, aber arbeitsuchend gemeldet ist, kann gefördert werden. Entscheidend ist, dass deine Fachkraft einen Unterstützungsbedarf erkennt, der sich mit einer Maßnahme nach § 45 SGB III beheben lässt – und dass die Maßnahme deine Chance auf eine berufliche Eingliederung deutlich verbessert (Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 45 SGB III, Stand 01.12.2025, Punkt 45.06).
| Deine Situation | Zuständig | Kannst du einen AVGS bekommen? |
|---|---|---|
| Arbeitslos mit Arbeitslosengeld I | Agentur für Arbeit | Ja, nach Ermessen der Vermittlungsfachkraft |
| Grundsicherungsgeld | Jobcenter | Ja, nach Ermessen der Integrationsfachkraft (§ 16 Absatz 1 SGB II) |
| Arbeitsuchend gemeldet, kein Leistungsbezug | Agentur für Arbeit | Ja, nach Ermessen – Leistungsbezug ist keine Voraussetzung |
| Kündigung erhalten oder Befristung läuft aus, noch beschäftigt | Agentur für Arbeit | Ja, als „von Arbeitslosigkeit bedroht“ (§ 17 SGB III) – sobald du arbeitsuchend gemeldet bist |
| Ausbildungsuchend | Agentur für Arbeit oder Jobcenter | Ja, nach Ermessen |
| Unbefristet beschäftigt, du möchtest nur wechseln | – | Nein, du giltst nicht als von Arbeitslosigkeit bedroht (Fachliche Weisungen, Punkt 45.04) |
| Kurzarbeit | – | Nein (Fachliche Weisungen, Punkt 45.04) |
Wichtig für die Erwartung: Der Coaching-AVGS („Maßnahme bei einem Träger“) ist immer eine Ermessensentscheidung – eine sogenannte Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch; was das genau bedeutet, erklärt der Eintrag „Ermessensleistung“ im AVGS-Glossar. Nur beim AVGS für private Arbeitsvermittlung gibt es einen echten Rechtsanspruch – und zwar für Arbeitslose mit Arbeitslosengeld-Anspruch, die nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt sind (§ 45 Absatz 7 SGB III). Wenn du vorab wissen willst, ob dein Fall grundsätzlich passt, nutze den kostenlosen Förder-Check oder lies Was ist ein AVGS?. Wofür der Gutschein sonst noch eingesetzt werden kann – vom Bewerbungscoaching bis zum Gründungscoaching für den Weg in die Selbstständigkeit – steht in der AVGS-Übersicht.
AVGS beantragen: die 6 Schritte
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen und arbeitsuchend melden
Prüfe zuerst, ob du zum Personenkreis gehörst: arbeitsuchend gemeldet und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht. Wenn du noch nicht gemeldet bist, hol das sofort nach – online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich. Ohne Meldung kann keine Fachkraft einen AVGS ausstellen, weil die Potenzialanalyse nach § 37 SGB III fehlt, auf der die Entscheidung beruht. Kläre außerdem, wer für dich zuständig ist: die Agentur für Arbeit bei Arbeitslosengeld I oder ohne Leistung, das Jobcenter bei Grundsicherungsgeld. Ob die Voraussetzungen bei dir vorliegen, zeigt dir in zwei Minuten der AVGS-Anspruchs-Check.
Formulierungshilfe: „Ich bin seit dem [Datum] arbeitsuchend gemeldet und möchte klären, ob für mich eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III in Frage kommt.“
Schritt 2: Deinen Bedarf konkret belegen
Die Fachkraft muss dokumentieren, warum die Förderung notwendig ist. Das gelingt nur mit Fakten, nicht mit Wünschen. Zähle deshalb, wie viele Bewerbungen du in welchem Zeitraum geschickt hast, wie viele Einladungen daraus wurden und welche Absagen du bekommen hast. Notiere, woran es aus deiner Sicht hakt: Lücken im Lebenslauf, ein Branchenwechsel ohne Plan, Unsicherheit im Vorstellungsgespräch. Je konkreter dein Problem, desto leichter kann die Fachkraft es in der Eingliederungsvereinbarung oder im Kooperationsplan festhalten.
Formulierungshilfe: „Ich habe in den letzten [Zeitraum] insgesamt [Anzahl] Bewerbungen geschickt und daraus [Anzahl] Einladungen erhalten. Ich weiß allein nicht, woran es liegt, und brauche dafür eine fachliche Rückmeldung.“
Schritt 3: Angebot eines zugelassenen Trägers heraussuchen
Ein AVGS lässt sich nur bei einem Träger einlösen, der nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist und dessen Maßnahme im AVGS-Katalog der Bundesagentur für Arbeit steht. Such dir das Angebot vor dem Termin heraus, denn deine Fachkraft darf dir aus Neutralitätsgründen keinen Träger empfehlen. Zum Angebot gehören Maßnahmeziel, Inhalt, Umfang in Unterrichtseinheiten, Format und Zulassungsnummer. Für Förderfuchs sind das: Anbieter-ID 303851, „Berufsorientierung und Bewerbungstraining 1:1“, 120 Unterrichtseinheiten, online, zugelassen bis 02.12.2027 – zusammengefasst in unserem PDF für das Gespräch.
Formulierungshilfe: „Ich habe mich informiert und bringe ein Angebot eines zugelassenen Trägers mit, Anbieter-ID 303851, Maßnahme ‚Berufsorientierung und Bewerbungstraining 1:1‘.“
Schritt 4: Termin bei deiner Vermittlungsfachkraft vereinbaren
Bitte ausdrücklich um ein Beratungsgespräch zum Thema § 45 SGB III – nicht um einen allgemeinen Leistungstermin. Du erreichst deine Fachkraft telefonisch, über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit oder über jobcenter.digital. Ein „AVGS online beantragen“ im Sinne eines Formulars gibt es nicht; online kannst du nur den Termin anstoßen und dein Anliegen vorab schildern. Beim Jobcenter zählt ein vereinbarter Termin als Meldetermin: Sag ab, wenn du verhindert bist.
Formulierungshilfe (Nachricht): „Ich bitte um einen Beratungstermin zu einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III. Meine Bewerbungsunterlagen und ein Angebot eines zugelassenen Trägers bringe ich mit.“
Schritt 5: Das Gespräch führen und um Prüfung bitten
Im Termin geht es um drei Dinge: dein belegter Bedarf, das passende Angebot und die Bitte um Prüfung. Bleib sachlich, nenne deine Zahlen aus Schritt 2, erkläre, warum ein Einzelcoaching statt einer Gruppenmaßnahme sinnvoll ist, und verbinde das Angebot mit deinem Ziel. Bitte die Fachkraft nicht um eine Zusage, sondern um eine Prüfung – das respektiert ihr Ermessen. Und bitte für den Fall einer Ablehnung um einen schriftlichen Bescheid mit Begründung; das kostet nichts und hält dir den Widerspruch offen.
Formulierungshilfe: „Bitte prüfen Sie, ob in meinem Fall ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für diese Maßnahme in Betracht kommt. Falls nicht, bitte ich um einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.“
Schritt 6: Gutschein prüfen, einlösen, rechtzeitig starten
Lies den Gutschein, bevor du ihn annimmst. Er nennt Maßnahmeziel, Inhalt und Dauer, eine Befristung und eventuell eine regionale Beschränkung (§ 45 Absatz 4 SGB III). Ziel, Inhalt und Umfang müssen zum Angebot des Trägers passen, sonst hakt später die Abrechnung. Eine regionale Beschränkung passt nicht zu einer Online-Maßnahme – sprich das an, bevor du unterschreibst. Danach schickst du den Gutschein an den Träger, vereinbarst den Start und beginnst vor Ablauf der Frist. Bei Förderfuchs gleichen wir den Gutschein mit unserer Zulassung ab und legen mit dir den Termin fest.
Formulierungshilfe: „Die Maßnahme findet online statt. Kann die regionale Beschränkung auf dem Gutschein entfallen, damit ich sie bundesweit einlösen kann?“
Weitere Formulierungshilfen für das Gespräch
Viele Gespräche scheitern nicht am Bedarf, sondern an der Sprache. Die Fachkraft muss ihre Entscheidung begründen und aktenfest dokumentieren – du hilfst ihr, wenn du in ihrer Sprache sprichst. Die folgenden Sätze kannst du wörtlich übernehmen und mit deinen eigenen Angaben füllen. Sag sie ruhig, sachlich und ohne Vorwurf; du bittest um eine Prüfung, nicht um einen Gefallen.
"Ich möchte mit Ihnen über eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III sprechen." – "Ich habe in den letzten [Zeitraum] insgesamt [Anzahl] Bewerbungen geschrieben und daraus [Anzahl] Einladungen erhalten." – "Ich komme allein nicht weiter und weiß nicht, woran meine Bewerbungen scheitern." – "Mir fehlt eine realistische berufliche Zielrichtung, deshalb streue ich meine Bewerbungen zu breit." – "In Vorstellungsgesprächen kann ich meine Stärken nicht überzeugend darstellen." – "Ich möchte an einer Maßnahme mit dem Ziel Berufsorientierung und Bewerbungstraining teilnehmen, um diese Vermittlungshemmnisse abzubauen." – "Können Sie bitte prüfen, ob ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in meinem Fall in Betracht kommt?" – "Ich habe mir bereits ein Angebot eines AZAV-zugelassenen Trägers besorgt und die Maßnahmenummer mitgebracht." – "Ich benötige das Coaching im Einzelsetting, weil ich sehr individuelle Fragen zu meinem Werdegang habe." – "Falls Sie zu einer ablehnenden Entscheidung kommen, bitte ich um einen schriftlichen Bescheid mit Begründung."
Der letzte Satz ist der wichtigste, den fast niemand sagt. Er kostet dich nichts und eröffnet dir den Weg, der im Abschnitt „Was tun, wenn abgelehnt?“ beschrieben wird.
Warum du selbst aktiv werden musst – das Neutralitätsgebot
Hier kommt der Punkt, an dem viele Anbieter im Netz unehrlich werden. Nein, wir können den AVGS nicht für dich beantragen – und kein anderer Träger darf das auch. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 45 SGB III sagen dazu ausdrücklich, dass die Antragstellung durch einen Maßnahmeträger unter Vorlage einer Vollmacht nicht zu akzeptieren ist, weil sie die gesetzlich vorgesehene Auswahlfreiheit beeinträchtigt und faire Wettbewerbsbedingungen gefährdet. Wenn dir jemand "wir beantragen das für dich, du musst nichts tun" verspricht, arbeitet er entweder gegen die Weisungslage oder er meint etwas anderes, als er sagt.
Die Neutralität wirkt auch in die andere Richtung, und das überrascht viele: Deine Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft darf dir aufgrund ihrer Neutralitätspflicht und aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keinen bestimmten Träger und keine bestimmte Maßnahme empfehlen. Die Empfehlung einer konkreten Maßnahme käme einer Zuweisung gleich und widerspräche § 45 Absatz 4 SGB III. Frag also nicht "welchen Anbieter empfehlen Sie mir?", denn darauf darf niemand antworten. Die Suche nach dem passenden Träger ist deine Aufgabe – das ist keine Schikane der Verwaltung, sondern dein Wahlrecht. (Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 45 SGB III, Stand 01.12.2025, Punkt 45.12 Absatz 2.)
Erlaubt und sinnvoll ist alles, was dich handlungsfähig macht: Wir informieren dich über das Verfahren, erklären dir die Voraussetzungen und die Begriffe, stellen dir unsere Zulassungs- und Maßnahmedaten vollständig zur Verfügung, bereiten die Unterlagen so auf, dass du sie im Termin vorlegen kannst, und begleiten dich bei Rückfragen. Den Termin machst du, die Sätze sagst du, die Entscheidung trifft die Behörde.
Was deine Vermittlungsfachkraft braucht, um die Maßnahme zuzuordnen
Damit eine Vermittlungsfachkraft eine Maßnahme zuordnen kann, muss zweierlei zugelassen sein. Zuerst der Träger: Ohne Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geht gar nichts. Diese Zulassung erteilt nicht der Träger sich selbst, sondern eine fachkundige Stelle. Bei uns ist das die ZertSozial GmbH, die Trägerzulassung trägt die Nummer ZSS-2024-43.
Die Trägerzulassung allein reicht aber nicht. Zusätzlich muss jede einzelne Maßnahme zugelassen sein. Alle zugelassenen Maßnahmen stehen im öffentlichen AVGS-Katalog der Bundesagentur für Arbeit, und darauf kommt es im Gespräch an: Deine Fachkraft muss dir nichts glauben, sie kann selbst nachschlagen.
Dort findest du unser Angebot unter der Anbieter-ID 303851. Es heißt „Berufsorientierung und Bewerbungstraining 1:1“, ist als Einzelmaßnahme geführt, hat die digitale Durchführungsform, läuft also ausschließlich online, und ist bis zum 02.12.2027 zugelassen. Nenne im Termin am besten Anbieter-ID und Titel zusammen, dann ist der Eintrag eindeutig auffindbar.
Wichtig bleibt: Die Zulassung ist nur die Voraussetzung dafür, dass ein bewilligter AVGS bei uns eingelöst werden kann, und keine Zusage. Über die Ausstellung eines AVGS entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall nach Ermessen.
Damit du im Gespräch nicht suchen musst, stehen alle Angaben gebündelt auf einem Blatt: Angaben für das Gespräch im Jobcenter als PDF.
AVGS beim Jobcenter (Grundsicherungsgeld) – was anders ist
Auch das Jobcenter kann einen AVGS ausstellen: § 16 Absatz 1 SGB II erlaubt den Jobcentern, die Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung des SGB III – also auch § 45 SGB III – für erwerbsfähige Leistungsberechtigte einzusetzen. Der Gutschein selbst, die Zulassung des Trägers und die Abrechnung funktionieren genauso wie bei der Agentur für Arbeit. Anders sind der Rahmen, die Ansprechperson und die Pflichten, die mit dem Leistungsbezug verbunden sind.
Seit dem 01.07.2026 heißt die Leistung nicht mehr Bürgergeld, sondern Grundsicherungsgeld. Grundlage ist das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 16.04.2026. Die meisten Regelungen gelten seit dem 01.07.2026, einzelne Änderungen im SGB III erst ab dem 01.08.2027. Wenn du „AVGS Bürgergeld“ suchst: Gemeint ist heute der AVGS im Bezug von Grundsicherungsgeld.
| Agentur für Arbeit (SGB III) | Jobcenter (SGB II) | |
|---|---|---|
| Wer ist dort | Arbeitslosengeld I, Nichtleistungsbeziehende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte | Grundsicherungsgeld |
| Ansprechperson | Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft | Integrationsfachkraft, oft „Fallmanagement“ oder „Arbeitsvermittlung“ genannt |
| Wo der Bedarf festgehalten wird | Eingliederungsvereinbarung (§ 37 SGB III) | Kooperationsplan |
| Rechtsgrundlage für den AVGS | § 45 SGB III | § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III |
| Ermessen | Ja | Ja |
| Termine | Vereinbart, Absage möglich | Meldetermine sind Pflicht; ab dem zweiten versäumten Termin ohne wichtigen Grund kann das Grundsicherungsgeld gemindert werden |
| Wechsel der Zuständigkeit | Der AVGS endet, wenn du vom Jobcenter zur Agentur wechselst oder umgekehrt (Fachliche Weisungen, Punkt 45.12) | |
Vier Punkte, die beim Jobcenter praktisch anders laufen:
- Vermittlungsvorrang. Seit der Reform gilt wieder ausdrücklich: Vermittlung vor Förderung. Das Jobcenter prüft zuerst, ob du direkt in Arbeit vermittelt werden kannst. Ein Bewerbungscoaching passt trotzdem gut dazu, weil es die Vermittlung beschleunigt – sag genau das: „Das Coaching soll mich schneller vermittelbar machen“, nicht „Ich möchte mich weiterbilden“.
- Kooperationsplan. Was ihr vereinbart, steht im Kooperationsplan. Bitte darum, die Maßnahme dort aufzunehmen. Der Plan ist die Grundlage, auf die sich die Fachkraft bei der Ausstellung des AVGS stützt. Wenn du an einer vereinbarten Maßnahme später nicht teilnimmst oder sie abbrichst, kann das eine Leistungsminderung auslösen: 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate (§ 31a Absatz 1, § 31b Absatz 2 SGB II).
- Kein Leistungsbezug-Nachweis nötig, aber Mitwirkung. Dein Grundsicherungsgeld-Bescheid ist keine Voraussetzung für den AVGS – du bist ja schon im Jobcenter bekannt. Wichtig ist, dass du zu Terminen erscheinst und deinen Bedarf belegst wie in Schritt 2.
- Antragstellung ist gleich. Es gibt auch beim Jobcenter kein bundesweit einheitliches Antragsformular für den AVGS. Der Weg ist das Gespräch. Wenn dein Jobcenter dir ein eigenes Formular gibt, füll es zusätzlich aus – es ersetzt das Gespräch nicht.
Wie es nach der Bewilligung weitergeht, ist beim Jobcenter identisch: Du bekommst den Gutschein, schickst ihn an den Träger, und der Träger rechnet mit dem Jobcenter ab. Für dich entstehen keine Kosten.
AVGS schon vor der Arbeitslosigkeit (bei Kündigung)
Du musst nicht warten, bis dein Arbeitsverhältnis beendet ist. Als „von Arbeitslosigkeit bedroht“ gilt nach § 17 SGB III, wer versicherungspflichtig beschäftigt ist, alsbald mit dem Ende der Beschäftigung rechnen muss und danach voraussichtlich arbeitslos wird – also zum Beispiel nach einer Kündigung, bei einem Aufhebungsvertrag oder wenn eine Befristung ausläuft. Diese Personen gehören ausdrücklich zum Personenkreis des § 45 Absatz 1 SGB III.
So gehst du vor:
- Frist einhalten. Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Erfährst du erst später davon, hast du drei Tage Zeit ab Kenntnis (§ 38 Absatz 1 SGB III). Die Meldung geht online, telefonisch oder persönlich.
- Zuständig ist die Agentur für Arbeit, nicht das Jobcenter – solange du noch beschäftigt bist und kein Grundsicherungsgeld beziehst.
- Beratungsgespräch anstoßen. Bitte direkt bei der Meldung um ein Beratungsgespräch zu § 45 SGB III und nimm Kündigung oder Befristungsnachweis mit. Argumentiere mit der verbleibenden Zeit: Wer schon vor dem letzten Arbeitstag bewerbungsfähig ist, wird womöglich gar nicht erst arbeitslos – das ist genau das Ziel, das die Agentur verfolgt.
- Realistisch bleiben. Auch hier entscheidet die Fachkraft nach Ermessen; wann sie fördert, ist eine Einzelfallentscheidung. Bei einer Ablehnung kannst du den Antrag nach Beginn der Arbeitslosigkeit erneut stellen.
- Online-Coaching passt zur Restbeschäftigung. Ein 1:1-Coaching per Video lässt sich um deine Arbeitszeiten legen; das ist ein sachliches Argument für das Einzelformat.
Nicht als von Arbeitslosigkeit bedroht gelten Beschäftigte mit unbefristetem Vertrag, die aus persönlichen Gründen wechseln möchten, und Beschäftigte in Kurzarbeit (Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, Punkt 45.04).
Formulierungshilfe: „Mein Arbeitsverhältnis endet am [Datum], ich habe mich fristgerecht arbeitsuchend gemeldet. Ich möchte die verbleibende Zeit nutzen, um bewerbungsfähig zu sein, bevor ich arbeitslos werde, und bitte um Prüfung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins.“
Checkliste: Diese Unterlagen nimmst du zum Termin mit
- Personalausweis und deine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter
- Bewerbungsübersicht: Anzahl der Bewerbungen, Zeitraum, Einladungen, Absagen (eine einfache Tabelle reicht)
- Aktueller Lebenslauf und ein bis zwei Anschreiben, die du tatsächlich verschickt hast
- Zwei bis drei Absagen oder Rückmeldungen von Arbeitgebern, falls vorhanden
- Bei drohender Arbeitslosigkeit: Kündigung, Aufhebungsvertrag oder befristeter Arbeitsvertrag
- Kopie deiner Eingliederungsvereinbarung oder deines Kooperationsplans, falls schon vorhanden
- Angebot des Trägers mit Anbieter-ID, Maßnahmetitel, Umfang, Format und Zulassung – für Förderfuchs das PDF „Angaben für das Gespräch“
- Drei notierte Sätze zu deinem Bedarf (aus Schritt 2) und die Bitte um einen schriftlichen Bescheid (aus Schritt 5)
- Nachweise über frühere Maßnahmen oder Coachings, damit die Fachkraft Doppelförderung ausschließen kann
Was tun, wenn abgelehnt?
Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Bitte um einen schriftlichen Bescheid mit Begründung, prüfe, ob dein konkreter Bedarf darin überhaupt vorkommt, und lege gegebenenfalls innerhalb eines Monats Widerspruch ein (§ 84 Sozialgerichtsgesetz). Oft hilft schon ein zweiter Termin mit besser belegtem Bedarf oder ein Blick auf Alternativen wie das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III. Alle Schritte im Detail und so bereitest du den nächsten Antrag vor.
Fristen und Stolpersteine, die du kennen solltest
Ein AVGS ist zeitlich befristet. Wie lang die Frist ist, legt deine Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft im Einzelfall fest; das genaue Datum steht auf dem Gutschein, und die Maßnahme muss innerhalb dieser Frist beginnen. Verlass dich deshalb nicht auf Faustregeln aus Foren, sondern lies dein eigenes Dokument.
Achte außerdem auf den Inhalt: Auf dem Gutschein sind Maßnahmeziel, Maßnahmeinhalt und Maßnahmedauer beschrieben. Was dort steht, muss zu dem passen, was der Träger anbietet – passt es nicht, kann die Abrechnung scheitern. Lies den Gutschein also, bevor du irgendwo unterschreibst, und frag im Zweifel bei uns oder bei deiner Fachkraft nach. Die Zusage der Behörde endet außerdem vorzeitig, wenn du eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, wenn du in den Bezirk einer anderen Agentur für Arbeit umziehst oder wenn die Zuständigkeit zum Jobcenter wechselt. Nimm den Gutschein deshalb nicht als etwas, das ewig liegen bleiben kann. (Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 45 SGB III, Stand 01.12.2025, Punkt 45.12 Absätze 3 und 4.)
Während der Teilnahme bist du übrigens weiter arbeitsuchend gemeldet und bleibst in den Vermittlungsbemühungen der Behörde – eine Maßnahme nach § 45 SGB III nimmt dich nicht aus dem Rennen, sie soll dich schneller hineinbringen.
So läuft es bei uns weiter
Wenn du dir unsicher bist, ob unser Angebot zu deinem Bedarf passt, melde dich einfach vorher. Wir schauen mit dir gemeinsam an, woran es gerade hakt, erklären dir, was in den 120 Unterrichtseinheiten der Maßnahme "Berufsorientierung und Bewerbungstraining 1:1 (online)" tatsächlich passiert, und sagen dir ehrlich, wenn ein anderer Weg für dich sinnvoller wäre. Das Coaching findet im Einzelsetting statt, ausschließlich online per Videokonferenz – du brauchst also keinen Kursraum in deiner Nähe, sondern eine stabile Verbindung und Ruhe.
Danach gehst du mit unseren Angaben in deinen Termin. Kommt der AVGS, schick ihn uns; wir prüfen, ob Ziel, Inhalt und Dauer zu unserer Zulassung passen, und stimmen mit dir den Starttermin innerhalb der Befristung ab. Mit bewilligtem AVGS ist die Teilnahme für dich kostenfrei, weil wir direkt mit der Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter abrechnen. Kommt er nicht, sieh dir den Abschnitt zur Ablehnung noch einmal an – und melde dich trotzdem, damit wir gemeinsam schauen, welcher Weg dir offensteht.
Häufige Fragen
Kann ich einen AVGS online beantragen?
AVGS: Ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zuständig?
Muss ich das AVGS-Coaching selbst bezahlen?
Wie lange ist ein AVGS gültig?
Wo kann ich einen AVGS einlösen?
Bekomme ich einen AVGS schon bei Kündigung, vor der Arbeitslosigkeit?
- § 45 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Absätze 1, 4, 5 und 7
- § 17 SGB III, Drohende Arbeitslosigkeit
- § 38 SGB III, Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
- § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Leistungen zur Eingliederung – Fassung aufgrund des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des SGB II vom 16.04.2026, in Kraft seit 01.07.2026
- § 84 Sozialgerichtsgesetz (SGG), Widerspruchsfrist
- Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen „Maßnahmen bei einem Träger (MAT) nach § 45 SGB III“, Stand 01.12.2025, Punkte 45.04, 45.06, 45.07, 45.12
- Bundesagentur für Arbeit, „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)“, arbeitsagentur.de, abgerufen am 06.09.2026
- Bundesregierung, „Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung“, bundesregierung.de, 2026
Unverbindlich anfragen
Ein, zwei Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags — kein Verkaufsgespräch, nur ehrliche Antworten.
Autorin: Nina Schuchardt, Inhaberin Förderfuchs · Zuletzt geprüft: 10. September 2026
Wer wir sind: Förderfuchs ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger aus Waltrop (Zertifikat ZSS-2024-43) und begleitet seit 2020 Menschen 1:1 und online im Bewerbungs- und Gründungscoaching. Mehr über uns