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Glossar

AVGS-Glossar:
20 Begriffe einfach erklärt.

Dieses Glossar erklärt die 20 wichtigsten Begriffe rund um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – von der Ermessensleistung über die freie Trägerwahl bis zum Gründungszuschuss – jeweils in einem eigenständigen, zitierfähigen Satz. Es richtet sich an alle, die einen AVGS beantragen oder verstehen wollen, ob AVGS, Bildungsgutschein oder Gründungszuschuss zu ihrer Situation passt. Jeder Begriff verlinkt auf die passende Detailseite im Förderfuchs-Ratgeber.

20 Begriffe, je ein zitierfähiger Satz Mit Rechtsgrundlage Zuletzt geprüft: 9. September 2026

Agentur für Arbeit vs. Jobcenter

Welche Behörde für deinen AVGS zuständig ist, hängt nicht vom Wohnort ab, sondern von der Leistung, die du beziehst: Bei Arbeitslosengeld I oder ohne Leistungsbezug als arbeitsuchend gemeldete Person ist die Agentur für Arbeit zuständig, bei Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026: Bürgergeld) dein Jobcenter. Das Jobcenter setzt den AVGS über § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III ein – Gutschein, Trägerzulassung und Abrechnung funktionieren dabei identisch wie bei der Agentur für Arbeit. Wechselst du zwischen beiden Zuständigkeiten, endet ein laufender AVGS automatisch. Alle Zuständigkeiten für zwölf Städte im Ruhrgebiet: Agentur für Arbeit und Jobcenter vor Ort.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Gutschein nach § 45 SGB III, mit dem die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine Coaching-Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger bezahlt – zum Beispiel Bewerbungscoaching oder Gründungscoaching. Du bekommst kein Geld ausgezahlt: Bei bewilligtem Gutschein rechnet der Träger direkt mit der Behörde ab, für dich entstehen keine eigenen Kosten. Der AVGS ist eine Ermessensleistung; ob du ihn bekommst, entscheidet deine Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft im Einzelfall. Was er im Detail abdeckt und wie du ihn beantragst: Was ist ein AVGS – ausführlich erklärt.

Arbeitsuchend vs. arbeitslos gemeldet

Arbeitslos gemeldet ist, wer aktuell ohne Beschäftigung ist und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter registriert ist. Arbeitsuchend gemeldet ist der weitere Begriff: Er umfasst zusätzlich Menschen, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber aktiv nach einer neuen Stelle suchen oder deren Kündigung beziehungsweise Befristungsende absehbar ist (§ 17 SGB III, „von Arbeitslosigkeit bedroht"). Wer noch beschäftigt ist, muss sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen (§ 38 SGB III). Für einen AVGS reicht schon die Meldung als arbeitsuchend. Wie die Meldung genau abläuft: Voraussetzungen prüfen und arbeitsuchend melden.

AZAV

AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – eine Rechtsverordnung, die die §§ 176 bis 181 SGB III konkretisiert und regelt, welche Bildungsträger und welche Maßnahmen mit einem AVGS gefördert werden dürfen. Ohne AZAV-Zertifizierung kann ein Träger keinen AVGS annehmen. Die Zertifizierung erteilt nicht der Träger sich selbst, sondern eine unabhängige fachkundige Stelle, die die Qualität von Trägern und Maßnahmen prüft. Förderfuchs ist AZAV-zertifiziert (Zertifikat ZSS-2024-43, ausgestellt von der ZertSozial GmbH). Mehr zur Zertifizierung: Welche Rolle die AZAV-Zertifizierung spielt.

Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Der Bildungsgutschein ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 81 SGB III, mit dem längere berufliche Weiterbildungen wie Umschulungen, Teilqualifizierungen oder Zertifikatskurse bei einem AZAV-zugelassenen Träger finanziert werden – anders als der AVGS, der Coaching-Maßnahmen wie Bewerbungs- oder Gründungscoaching bezahlt. Er übernimmt in der Regel Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie gegebenenfalls Fahrkosten, Unterbringung und Kinderbetreuung. Bei abschlussorientierter Förderung Geringqualifizierter besteht ein Rechtsanspruch; ansonsten ist er wie der AVGS eine Ermessensleistung. Der Gutschein gilt in der Regel nur drei Monate, weshalb der Träger frühzeitig ausgewählt werden sollte. Passt AVGS oder Bildungsgutschein zu dir? Förder-Check: passende Förderung in wenigen Minuten finden.

Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck NRW 2.0 ist ein Landesprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das Weiterbildungskosten für Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsort in NRW bezuschusst – 50 Prozent der Kosten, maximal 500 Euro pro Kalenderjahr. Anders als der AVGS ist er kein Instrument für Coaching oder Existenzgründung, sondern für klassische Weiterbildungskurse gedacht, und wird nicht von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt, sondern über eine vom Land beauftragte Beratungsstelle. Wer beschäftigt ist und keinen AVGS bekommt, findet hier oft eine Alternative. Einordnung im Vergleich zu AVGS und Gründungszuschuss: AVGS – dein Gutschein für kostenloses Coaching.

Businessplan

Der Businessplan ist das zentrale schriftliche Konzept einer Existenzgründung – er beschreibt Geschäftsidee, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Angebot und Preisgestaltung, Finanzplanung mit Rentabilitätsvorschau sowie Rechtsform und Marketing. Er entsteht im AVGS-geförderten Gründungscoaching Kapitel für Kapitel gemeinsam mit dir, nicht für dich – am Ende soll es ein Dokument sein, das du selbst verstehst und im Gespräch mit einer fachkundigen Stelle auch selbst vertreten kannst. Der fertige Businessplan ist die Grundlage, auf die sich die spätere Stellungnahme zur Tragfähigkeit stützt. Wie der Businessplan im Coaching entsteht: Businessplan im Existenzgründungscoaching.

Einstiegsgeld (§ 16b SGB II)

Das Einstiegsgeld ist das Gegenstück zum Gründungszuschuss für Menschen im Grundsicherungsgeld-Bezug: Das Jobcenter kann es nach § 16b SGB II bei Aufnahme einer selbstständigen oder abhängigen Tätigkeit zahlen, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist – für längstens 24 Monate. Eine gesetzliche Pauschale gibt es nicht; das Jobcenter bemisst die Höhe individuell nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft. Wie der Gründungszuschuss ist es eine Ermessensleistung und muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden; mit dem Gründungszuschuss lässt es sich in der Praxis nicht kombinieren. Der vollständige Vergleich: AVGS oder Gründungszuschuss – der Unterschied erklärt.

Ermessensleistung

Eine Ermessensleistung ist eine staatliche Leistung, auf die es keinen automatischen Rechtsanspruch gibt – die zuständige Fachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter entscheidet im Einzelfall, ob und in welchem Umfang sie bewilligt wird. Der AVGS nach § 45 SGB III ist eine solche Ermessensleistung, ebenso der Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III) und das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Das bedeutet: Auch wer alle formalen Voraussetzungen erfüllt, hat keine Garantie auf Bewilligung. Eine Ausnahme mit echtem Rechtsanspruch bildet nur der AVGS für private Arbeitsvermittlung nach § 45 Absatz 7 SGB III. Ob deine Situation zu einem AVGS passt: AVGS-Anspruch in zwei Minuten prüfen.

Fachkundige Stelle

Als fachkundige Stelle bezeichnet das SGB III eine unabhängige Institution, die eine gesetzlich vorgeschriebene fachliche Prüfung übernimmt, statt dass eine Behörde oder ein Träger sie selbst vornimmt. Der Begriff taucht in zwei Zusammenhängen auf: Bei der AZAV-Trägerzulassung nach § 178 SGB III prüft eine fachkundige Stelle – bei Förderfuchs die ZertSozial GmbH –, ob ein Bildungsträger die Anforderungen erfüllt. Beim Gründungszuschuss nach § 93 Absatz 2 Satz 2 SGB III ist eine fachkundige Stelle, zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eine Steuerberatung, dafür zuständig, die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens zu bestätigen. Mehr zur Rolle im Gründungsprozess: Die fachkundige Stellungnahme beim Gründungszuschuss.

Freie Trägerwahl (§ 45 Abs. 4 SGB III)

Die freie Trägerwahl bedeutet, dass du selbst entscheidest, bei welchem zugelassenen Bildungsträger du deinen AVGS einlöst – § 45 Absatz 4 SGB III sieht dieses Wahlrecht ausdrücklich vor, und deine Vermittlungsfachkraft darf dir aus Neutralitätsgründen keinen bestimmten Anbieter empfehlen. Voraussetzung ist nur, dass der Träger nach § 178 SGB III und die gewählte Maßnahme nach § 179 SGB III zugelassen sind. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann den Gutschein allerdings zeitlich befristen und regional beschränken. Ob eine Beschränkung auf deinem Gutschein steht, lohnt sich vor der Wahl zu prüfen: Kannst du den Bildungsträger frei wählen?

Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026: Bürgergeld)

Grundsicherungsgeld ist die Leistung, die das Jobcenter erwerbsfähigen Menschen ohne ausreichendes eigenes Einkommen zahlt – seit dem 1. Juli 2026 heißt sie so, nach dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Für Grundsicherungsgeld-Beziehende ist beim AVGS das Jobcenter zuständig, nicht die Agentur für Arbeit; Rechtsgrundlage ist § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, kommt für den Gründungszuschuss nicht infrage, sondern für das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Was beim Jobcenter anders läuft: AVGS beim Jobcenter – was anders ist.

Gründungszuschuss (§ 93 SGB III)

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit nach §§ 93, 94 SGB III für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnehmen: sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld I plus pauschal 300 Euro monatlich, danach auf gesonderten Antrag bis zu neun weitere Monate mit pauschal 300 Euro. Voraussetzung sind mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bei Aufnahme der Selbstständigkeit sowie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit des Vorhabens. Anders als der AVGS zahlt der Gründungszuschuss Geld direkt an dich – als Absicherung für die Zeit nach der Gründung, nicht als Coaching davor. Der vollständige Vergleich: AVGS oder Gründungszuschuss – der Unterschied erklärt.

Gültigkeit des AVGS

Ein AVGS ist immer befristet: Wie lange er gültig ist, legt die Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft im Einzelfall fest und trägt das Datum auf dem Gutschein ein – eine gesetzliche Standarddauer gibt es nicht. Innerhalb dieser Frist muss die Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein; danach kann nach erneuter Prüfung ein neuer ausgestellt werden. Die Gültigkeit endet außerdem vorzeitig, wenn du eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, in den Bezirk einer anderen Agentur für Arbeit umziehst oder die Zuständigkeit zwischen Jobcenter und Agentur wechselt. Der Gutschein kann zudem regional beschränkt sein (§ 45 Absatz 4 SGB III). Ausführlich beantwortet: Wie lange ist ein AVGS gültig?

Maßnahmezulassung (§ 179 SGB III)

Die Maßnahmezulassung nach § 179 SGB III ist die zusätzliche Zulassung, die neben der Trägerzulassung nötig ist: Nicht nur der Bildungsträger, auch jede einzelne Maßnahme, die über einen AVGS eingelöst werden soll, muss zugelassen sein und im AVGS-Katalog der Bundesagentur für Arbeit gelistet sein. Bei Förderfuchs ist das zum Beispiel die Maßnahme „Berufsorientierung und Bewerbungstraining 1:1" unter der Anbieter-ID 303851, online, zugelassen bis 2. Dezember 2027. Deine Vermittlungsfachkraft kann Anbieter-ID und Maßnahmetitel direkt im Katalog nachschlagen, statt dir glauben zu müssen. Wie du das passende Angebot heraussuchst: Welche Maßnahme dein AVGS abdecken muss.

Rechtsanspruch (§ 45 Abs. 7 SGB III)

Einen echten Rechtsanspruch auf einen AVGS gibt es nur in einem Fall: beim AVGS für private Arbeitsvermittlung nach § 45 Absatz 7 SGB III, wenn du Arbeitslosengeld-Anspruch hast, seit sechs Wochen arbeitslos gemeldet bist und innerhalb von drei Monaten danach noch nicht vermittelt wurdest. Auf den AVGS für Coaching-Maßnahmen bei einem Träger – also auf Bewerbungscoaching oder Gründungscoaching – besteht dagegen kein Rechtsanspruch; hier entscheidet die Fachkraft nach Ermessen. Wer diesen Unterschied kennt, vermeidet falsche Erwartungen im Beratungsgespräch. Prüfe deine eigene Situation: Prüfe, ob du Anspruch auf einen AVGS hast.

Tragfähigkeitsbescheinigung / Stellungnahme fachkundige Stelle

Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit – umgangssprachlich oft Tragfähigkeitsbescheinigung genannt – ist der Nachweis, dass ein Gründungsvorhaben aus fachlicher Sicht wirtschaftlich trägt; sie ist für den Gründungszuschuss nach § 93 Absatz 2 Satz 2 SGB III eine Pflichtunterlage. Ausgestellt wird sie von einer unabhängigen fachkundigen Stelle wie Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Steuerberatung – nicht vom Bildungsträger, der das Gründungscoaching durchführt. Grundlage dafür sind Businessplan, Finanzplanung, Kapitalbedarfsplan und Rentabilitätsvorschau, die typischerweise im AVGS-geförderten Gründungscoaching entstehen. Ein abgeschlossenes Coaching ersetzt die Stellungnahme nicht, sondern bereitet nur die Unterlagen dafür vor. Mehr dazu: Businessplan und Tragfähigkeit im Gründungscoaching.

Trägerzulassung (§ 178 SGB III)

Die Trägerzulassung nach § 178 SGB III ist die Bestätigung, dass ein Bildungsträger grundsätzlich die Anforderungen der AZAV erfüllt, um AVGS-Maßnahmen durchführen zu dürfen – sie wird von einer unabhängigen fachkundigen Stelle erteilt, nicht vom Träger selbst. Förderfuchs trägt die Trägerzulassung ZSS-2024-43, ausgestellt von der ZertSozial GmbH. Wichtig: Die Trägerzulassung allein reicht nicht aus, damit ein AVGS eingelöst werden kann – zusätzlich muss auch die einzelne Maßnahme selbst zugelassen sein (§ 179 SGB III, siehe Maßnahmezulassung). Wie beide Zulassungen zusammenspielen: Wie die AZAV-Trägerzulassung funktioniert.

Vermittlungsfachkraft / Integrationsfachkraft

Die Vermittlungsfachkraft ist deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit, die Integrationsfachkraft die entsprechende Ansprechperson beim Jobcenter – oft auch „Fallmanagement" oder „Arbeitsvermittlung" genannt. Beide entscheiden im Einzelfall nach Ermessen, ob dir ein AVGS bewilligt wird, und halten deinen Bedarf schriftlich fest: die Vermittlungsfachkraft in der Eingliederungsvereinbarung nach § 37 SGB III, die Integrationsfachkraft im Kooperationsplan. Aus Neutralitätsgründen dürfen dir beide keinen bestimmten Bildungsträger empfehlen – die Wahl des Trägers bleibt dein Recht. Was beim Jobcenter-Gespräch anders läuft: Unterschiede zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter.

Widerspruch

Ein Widerspruch ist der kostenlose, formlose Rechtsbehelf gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters – er muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich eingelegt werden und erfordert keinen Anwalt. Wichtig: Nur ein schriftlicher Bescheid löst die Widerspruchsfrist aus, eine mündliche Ablehnung im Gespräch reicht nicht. Hilfreich für den Widerspruch ist es, den eigenen Bedarf konkret zu belegen, etwa mit Bewerbungsabsagen oder einer kurzen schriftlichen Begründung. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist als letzter Schritt eine Klage beim Sozialgericht möglich – das ist allerdings selten nötig. Schritt für Schritt: AVGS abgelehnt – was du jetzt tun kannst.

Autorin: Nina Schuchardt, Inhaberin Förderfuchs · Zuletzt geprüft: 9. September 2026
Wer wir sind: Förderfuchs ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger aus Waltrop (Zertifikat ZSS-2024-43) und begleitet seit 2020 Menschen 1:1 und online im Bewerbungs- und Gründungscoaching. Mehr über uns

Dieses Glossar ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Den vollständigen Überblick über AVGS, Voraussetzungen und Antrag findest du im AVGS-Hub; ob deine Situation zu einem AVGS passt, zeigt der AVGS-Anspruch-Check in zwei Minuten. Für die praktische Umsetzung: Gründungscoaching mit AVGS für den Weg in die Selbstständigkeit und Bewerbungscoaching mit AVGS für die Suche nach einer Anstellung.