- Was: Ein Berechtigungsschein nach § 45 SGB III, keine Geldleistung.
- Wer: Arbeitsuchend gemeldete Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind – mit Arbeitslosengeld I, mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder ganz ohne Leistung.
- Wer entscheidet: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach Ermessen.
- Wert: Die Behörde übernimmt die kompletten Kosten der bewilligten Maßnahme, bei Förderfuchs bis zu 120 Unterrichtseinheiten 1:1-Coaching. Kein Eigenanteil.
- Gültigkeit: Befristet, das Datum steht auf dem Gutschein. Eine gesetzliche Standarddauer gibt es nicht (Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 45 SGB III, Stand 01.12.2025).
- Einlösen: Bei jedem AZAV-zugelassenen Träger, dessen Maßnahme nach § 179 SGB III zugelassen und in KURSNET gelistet ist – zum Beispiel bei Förderfuchs (Anbieter-ID 303851), online und bundesweit.
Was steckt hinter dem Begriff AVGS?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er ist ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter, mit dem Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen gezielt gefördert werden können. Der Gutschein berechtigt dazu, bei einem zugelassenen privaten Bildungsträger eine Coaching-Maßnahme zu absolvieren – auf Kosten der Agentur oder des Jobcenters.
Für dich als Teilnehmer bedeutet das: Sofern die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter den AVGS bewilligt, entstehen für dich keine eigenen Kosten – der Bildungsträger, in diesem Fall Förderfuchs, rechnet direkt mit der Behörde ab. Begriffe wie Ermessensleistung, Maßnahmezulassung oder Trägerzulassung, die dir rund um den AVGS häufig begegnen, erklärt das AVGS-Glossar kurz und verständlich.
Der AVGS ist kein Zuschuss, den du ausgezahlt bekommst. Er ist ein Berechtigungsschein, den du bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter einlöst. Der Anbieter erbringt die Leistung, du nimmst teil – bei bewilligtem Gutschein ohne eigene Kosten.
Wer kann einen AVGS bekommen?
Einen AVGS kann bekommen, wer bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist (§ 45 Absatz 1 SGB III). Dazu gehören:
- Arbeitslose, die bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet sind – mit Arbeitslosengeld I oder ohne Leistungsbezug
- Menschen mit Grundsicherungsgeld – hier stellt das Jobcenter den AVGS aus (§ 16 Absatz 1 SGB II)
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte, etwa nach einer Kündigung oder wenn eine Befristung ausläuft (§ 17 SGB III)
- Ausbildungsuchende
Über den Gutschein entscheidet deine Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft nach Ermessen. Einen Rechtsanspruch gibt es nur auf den AVGS für private Arbeitsvermittlung: für Arbeitslose mit Arbeitslosengeld-Anspruch, die nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt sind (§ 45 Absatz 7 SGB III) – nicht auf ein Coaching. Wie du den Antrag Schritt für Schritt vorbereitest, liest du unter AVGS beantragen in 6 Schritten; ob dein Fall grundsätzlich passt, zeigt dir der kostenlose Förder-Check oder du kannst deine Fördermöglichkeiten online prüfen lassen. Ob deine Situation zu einem AVGS passt, kannst du vorab in zwei Minuten prüfen: AVGS-Anspruch prüfen.
Was kann mit dem AVGS gefördert werden?
Der AVGS ist flexibel einsetzbar. Bei Förderfuchs kannst du damit folgende Maßnahmen absolvieren:
- Bewerbungscoaching (Bewerbungsunterlagen, Strategie, Gesprächsvorbereitung)
- Existenzgründungscoaching (Businessplan, Marktanalyse, Förderberatung)
- Integrationscoaching (berufliche Neuorientierung, Stabilisierung)
- Individuelle Begleitung auf dem Weg zurück in Arbeit
Der Umfang richtet sich nach dem bewilligten Gutschein und kann je nach Einzelfall bis zu 120 Unterrichtseinheiten betragen. Die Maßnahmen finden als 1-zu-1-Online-Coaching statt – du brauchst also weder ein Auto noch eine bestimmte Stadt als Wohnort. Das Coaching läuft bundesweit.
Wie läuft die Beantragung ab?
Den AVGS beantragst du nicht über ein Formular, das du irgendwo herunterladen kannst. Du sprichst in deinem nächsten Termin bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter aktiv an, dass du Interesse an einer Coaching-Maßnahme hast. Konkret hilft diese Formulierung:
„Ich würde gerne einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein Bewerbungscoaching beantragen. Ich habe mich bereits über einen AZAV-zertifizierten Anbieter informiert und würde gerne wissen, ob das in meinem Fall möglich ist."
Dein Ansprechpartner prüft dann, ob die Voraussetzungen vorliegen und ob die Maßnahme zur Förderplanung passt. Wenn ja, wird der Gutschein ausgestellt – in der Regel direkt im Gespräch oder kurz danach per Post. Welche Unterlagen du mitnimmst, wie du deinen Bedarf belegst und was beim Jobcenter anders läuft, steht in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zum AVGS-Antrag.
Welche Rolle spielt die AZAV-Zertifizierung?
Einen AVGS kannst du nur bei einem Bildungsträger einlösen, der nach AZAV zertifiziert ist. AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie ist eine Rechtsverordnung und konkretisiert die §§ 176 bis 181 SGB III, die regeln, welche Träger und welche Maßnahmen gefördert werden dürfen.
Förderfuchs ist AZAV-zertifiziert (Registrierungsnummer ZSS-2024-43). Du kannst deinen Gutschein also direkt bei uns einlösen. Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Behörde – du kommst einfach zum ersten Termin. Wie du den AVGS beantragst und bei Förderfuchs einlöst, welche Coachings er finanziert und welche Voraussetzungen dafür gelten, findest du kompakt auf unserer AVGS-Übersicht.
Was passiert, wenn die Agentur ablehnt?
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Du kannst Widerspruch einlegen, weitere Gespräche führen oder andere Förderwege erkunden. Was du in diesem Fall konkret tun kannst, erklären wir im Artikel AVGS abgelehnt – was kannst du jetzt tun?