Was steckt hinter dem Begriff AVGS?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er ist ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter, mit dem Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen gezielt gefördert werden können. Der Gutschein berechtigt dazu, bei einem zugelassenen privaten Bildungsträger eine Coaching-Maßnahme zu absolvieren – auf Kosten der Agentur oder des Jobcenters.
Für dich als Teilnehmer bedeutet das: Die Maßnahme ist vollständig kostenlos. Du zahlst nichts. Der Bildungsträger – in diesem Fall Förderfuchs – rechnet direkt mit der Behörde ab.
Der AVGS ist kein Zuschuss, den du ausgezahlt bekommst. Er ist ein Berechtigungsschein, den du bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter einlöst. Der Anbieter erbringt die Leistung, du nimmst teil – kostenlos.
Wer kann einen AVGS bekommen?
Grundsätzlich kommen diese Personengruppen für einen AVGS in Frage:
- Arbeitslose Menschen, die beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind
- Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind (z. B. Kündigung angekündigt oder absehbar)
- Personen im ALG-I-Bezug, die seit mindestens vier Wochen arbeitslos sind
- Personen im ALG-II-Bezug (Bürgergeld), sofern das Jobcenter zustimmt
- Menschen, die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung benötigen
Ob du konkret einen AVGS bekommst, entscheidet dein Arbeitsvermittler oder Fallmanager. Es gibt keinen automatischen Anspruch – der Gutschein wird auf Antrag ausgestellt, wenn die zuständige Stelle die Förderung für sinnvoll hält.
Was kann mit dem AVGS gefördert werden?
Der AVGS ist flexibel einsetzbar. Bei Förderfuchs kannst du damit folgende Maßnahmen absolvieren:
- Bewerbungscoaching (Bewerbungsunterlagen, Strategie, Gesprächsvorbereitung)
- Existenzgründungscoaching (Businessplan, Marktanalyse, Förderberatung)
- Integrationscoaching (berufliche Neuorientierung, Stabilisierung)
- Individuelle Begleitung auf dem Weg zurück in Arbeit
Die Maßnahmen umfassen bis zu 120 Unterrichtseinheiten und finden als 1-zu-1-Online-Coaching statt – du brauchst also weder ein Auto noch eine bestimmte Stadt als Wohnort. Das Coaching läuft bundesweit.
Wie läuft die Beantragung ab?
Den AVGS beantragst du nicht über ein Formular, das du irgendwo herunterladen kannst. Du sprichst in deinem nächsten Termin bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter aktiv an, dass du Interesse an einer Coaching-Maßnahme hast. Konkret hilft diese Formulierung:
„Ich würde gerne einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein Bewerbungscoaching beantragen. Ich habe mich bereits über einen AZAV-zertifizierten Anbieter informiert und würde gerne wissen, ob das in meinem Fall möglich ist."
Dein Ansprechpartner prüft dann, ob die Voraussetzungen vorliegen und ob die Maßnahme zur Förderplanung passt. Wenn ja, wird der Gutschein ausgestellt – in der Regel direkt im Gespräch oder kurz danach per Post.
Welche Rolle spielt die AZAV-Zertifizierung?
Einen AVGS kannst du nur bei einem Bildungsträger einlösen, der nach AZAV zertifiziert ist. AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung und ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass eine Maßnahme vom Staat gefördert werden kann.
Förderfuchs ist AZAV-zertifiziert (Registrierungsnummer ZSS-2024-43). Du kannst deinen Gutschein also direkt bei uns einlösen. Wir kümmern uns um die Abrechnung mit der Behörde – du kommst einfach zum ersten Termin.
Was passiert, wenn die Agentur ablehnt?
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Du kannst Widerspruch einlegen, weitere Gespräche führen oder andere Förderwege erkunden. Was du in diesem Fall konkret tun kannst, erklären wir im Artikel AVGS abgelehnt – was kannst du jetzt tun?