Förderfuchs
Start › Blog › Bewerbung kostet Geld? Das kannst du beantragen

Bewerbung kostet Geld? Das kannst du beantragen.

Ratgeber · Förderfuchs Bildung · veröffentlicht

Illustration zum Thema Bewerbung kostet Geld? Das kannst du beantragen

Mit dem Vermittlungsbudget können Agentur für Arbeit oder Jobcenter Kosten der Jobsuche ganz oder teilweise übernehmen. Der wichtigste Punkt: Erst beantragen, dann bezahlen.

Was übernommen werden kann

Die goldene Regel: vorher beantragen

Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Kosten entstehen. Eine nachträgliche Übernahme ist laut Agentur für Arbeit nicht möglich.

Beim Vorstellungsgespräch beantragst du die Reisekosten vorher und rechnest sie danach mit deinen Belegen ab.

So stellst du den Antrag

  1. Bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter – online, schriftlich, persönlich oder telefonisch. Für Reisekosten zum Antritt der Stelle, Pendel-, Trennungs- und Umzugskosten geht es derzeit nur schriftlich, telefonisch oder persönlich.
  2. Den Antrag möglichst vollständig ausfüllen.
  3. Nachweise sammeln: Angebote, Tickets, Rechnungen, Zahlungsbelege. Fehlt etwas, kannst du es nachreichen.
  4. Bei einem Umzug können mehrere Kostenvoranschläge verlangt werden.

Kein Anspruch – aber oft eine Chance

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Agentur oder Jobcenter entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Kosten übernehmen. Fragen lohnt sich trotzdem. Und wenn du nicht nur Geld, sondern auch Unterstützung bei der Bewerbung brauchst: Ein Bewerbungscoaching mit AVGS kann gefördert werden.

Häufige Fragen

Kann ich Bewerbungskosten nachträglich erstatten lassen?

In der Regel nicht. Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Kosten entstehen.

Wer bekommt das Vermittlungsbudget?

Laut § 44 SGB III Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose – wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung anbahnen oder aufnehmen und die Förderung dafür notwendig ist. Minijobs und Selbstständigkeit sind nicht erfasst.

Gibt es einen Anspruch auf das Vermittlungsbudget?

Nein. Agentur für Arbeit oder Jobcenter entscheiden im Einzelfall.

Werden Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch übernommen?

Das ist möglich. Beantrage sie vor dem Gespräch und rechne danach mit Belegen ab.

Quellen

Kostenlose Erstberatung: Ob ein Coaching mit AVGS zu dir passt, prüfen wir kostenlos und unverbindlich – Anfrage senden oder per WhatsApp.

Redaktioneller Hinweis

Verfasst von: Redaktion Förderfuchs
Herausgeber: Förderfuchs Bildung, Inh. Nina Schuchardt
Stand:
AZAV-Zulassung: ZSS-2024-43 (Zertifizierer ZertSozial)

Rechtsgrundlage: § 44 SGB III – Förderung aus dem Vermittlungsbudget (Volltext bei gesetze-im-internet.de, Bundesamt für Justiz).

Förderleistungen nach dem SGB II und SGB III sind Ermessensleistungen — über Bewilligung und Umfang entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Jetzt kostenlosen Förder-Check starten →