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Gekündigt? Diese Frist solltest du nicht verpassen.

Ratgeber · Förderfuchs Bildung · veröffentlicht

Illustration zum Thema Gekündigt? Diese Frist solltest du nicht verpassen

Wer weiß, dass sein Job endet, muss sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden – und zwar früher, als viele denken. Hier sind die Fristen und was danach kommt.

Die zwei Fristen

Deine SituationFrist
Du weißt mehr als 3 Monate vorher, dass dein Arbeitsverhältnis endetspätestens 3 Monate vor dem Ende melden
Zwischen Kenntnis und Ende liegen weniger als 3 Monateinnerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis melden

Das gilt auch, wenn du dich gegen die Kündigung wehrst oder der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt (§ 38 Abs. 1 SGB III). Für betriebliche Ausbildungsverhältnisse gilt die Meldepflicht nicht.

Wie melde ich mich?

Laut Agentur für Arbeit geht das online (empfohlen), telefonisch über die kostenlose Servicenummer 0800 4 555500 oder persönlich mit Termin. Halte deine persönlichen Daten und das Datum bereit, an dem dein Arbeitsverhältnis endet.

Was passiert, wenn ich zu spät bin?

Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche (§ 159 SGB III). In dieser Woche gibt es kein Arbeitslosengeld, und die Anspruchsdauer verkürzt sich um diese Tage (§ 148 SGB III).

Arbeitsuchend ist nicht arbeitslos

Die Arbeitsuchendmeldung ist der erste Schritt. Die Arbeitslosmeldung ist ein eigener, zweiter Schritt (§ 141 SGB III): frühestens 3 Monate vorher, spätestens am ersten Tag ohne Job – online oder persönlich. Arbeitslosengeld gibt es frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.

Die Zeit dazwischen nutzen

Wer gekündigt ist und noch arbeitet, gehört beim Coaching mit AVGS ausdrücklich zur Zielgruppe: Gefördert werden auch „von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende“ (§ 45 SGB III). Wer früh fragt, hat oft den größten Spielraum. Wie das geht, erklären wir auf Coaching mit AVGS bei Arbeitslosengeld. Was nach der Meldung kommt, liest du in Arbeitslos gemeldet – und jetzt?

Häufige Fragen

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?

Spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfährst du es kurzfristiger, innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis.

Was passiert bei verspäteter Meldung?

Es droht eine Sperrzeit von einer Woche. In dieser Woche gibt es kein Arbeitslosengeld, und die Anspruchsdauer verkürzt sich um diese Tage.

Kann ich mich online arbeitsuchend melden?

Ja. Die Meldung geht online, telefonisch oder persönlich.

Ist arbeitsuchend melden dasselbe wie arbeitslos melden?

Nein. Die Arbeitslosmeldung ist ein eigener Schritt.

Quellen

Kostenlose Erstberatung: Ob ein Coaching mit AVGS zu dir passt, prüfen wir kostenlos und unverbindlich – Anfrage senden oder per WhatsApp.

Redaktioneller Hinweis

Verfasst von: Redaktion Förderfuchs
Herausgeber: Förderfuchs Bildung, Inh. Nina Schuchardt
Stand:
AZAV-Zulassung: ZSS-2024-43 (Zertifizierer ZertSozial)

Rechtsgrundlage: § 38 SGB III – Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden (Volltext bei gesetze-im-internet.de, Bundesamt für Justiz).

Förderleistungen nach dem SGB II und SGB III sind Ermessensleistungen — über Bewilligung und Umfang entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

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