Wer weiß, dass sein Job endet, muss sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden – und zwar früher, als viele denken. Hier sind die Fristen und was danach kommt.
Die zwei Fristen
| Deine Situation | Frist |
|---|---|
| Du weißt mehr als 3 Monate vorher, dass dein Arbeitsverhältnis endet | spätestens 3 Monate vor dem Ende melden |
| Zwischen Kenntnis und Ende liegen weniger als 3 Monate | innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis melden |
Das gilt auch, wenn du dich gegen die Kündigung wehrst oder der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt (§ 38 Abs. 1 SGB III). Für betriebliche Ausbildungsverhältnisse gilt die Meldepflicht nicht.
Wie melde ich mich?
Laut Agentur für Arbeit geht das online (empfohlen), telefonisch über die kostenlose Servicenummer 0800 4 555500 oder persönlich mit Termin. Halte deine persönlichen Daten und das Datum bereit, an dem dein Arbeitsverhältnis endet.
Was passiert, wenn ich zu spät bin?
Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche (§ 159 SGB III). In dieser Woche gibt es kein Arbeitslosengeld, und die Anspruchsdauer verkürzt sich um diese Tage (§ 148 SGB III).
Arbeitsuchend ist nicht arbeitslos
Die Arbeitsuchendmeldung ist der erste Schritt. Die Arbeitslosmeldung ist ein eigener, zweiter Schritt (§ 141 SGB III): frühestens 3 Monate vorher, spätestens am ersten Tag ohne Job – online oder persönlich. Arbeitslosengeld gibt es frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung.
Die Zeit dazwischen nutzen
Wer gekündigt ist und noch arbeitet, gehört beim Coaching mit AVGS ausdrücklich zur Zielgruppe: Gefördert werden auch „von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende“ (§ 45 SGB III). Wer früh fragt, hat oft den größten Spielraum. Wie das geht, erklären wir auf Coaching mit AVGS bei Arbeitslosengeld. Was nach der Meldung kommt, liest du in Arbeitslos gemeldet – und jetzt?
Häufige Fragen
Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?
Spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfährst du es kurzfristiger, innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis.
Was passiert bei verspäteter Meldung?
Es droht eine Sperrzeit von einer Woche. In dieser Woche gibt es kein Arbeitslosengeld, und die Anspruchsdauer verkürzt sich um diese Tage.
Kann ich mich online arbeitsuchend melden?
Ja. Die Meldung geht online, telefonisch oder persönlich.
Ist arbeitsuchend melden dasselbe wie arbeitslos melden?
Nein. Die Arbeitslosmeldung ist ein eigener Schritt.
Quellen
- § 38 SGB III
- § 141 SGB III
- § 159 SGB III
- § 148 SGB III
- Agentur für Arbeit: Arbeitsuchend melden
- Agentur für Arbeit: Arbeitslos melden
- § 45 SGB III
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