Ab wann darf man babysitten? Regeln für 13- bis 17-Jährige

Gegen Geld darfst du in einem Privathaushalt ab 13 Jahren babysitten, wenn deine Eltern einverstanden sind. Bis du 15 bist, gilt: höchstens 2 Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts. Gehst du noch zur Schule (Vollzeitschulpflicht), gelten auch mit 15, 16 oder 17 die Regeln für Kinder; erst danach gilt ab 15: nur zwischen 6 und 20 Uhr. Mit 12 ist bezahltes Babysitten noch nicht erlaubt. Gelegentliche kleine Hilfen aus Gefälligkeit fallen nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz – wo die Grenze liegt, ist aber Einzelfall.

Was das Gesetz für 13- und 14-Jährige sagt

Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet die Beschäftigung von Kindern unter 15 grundsätzlich. Eine Ausnahme gilt für Kinder über 13 Jahre, wenn die Arbeit leicht und für Kinder geeignet ist. Die Kinderarbeitsschutzverordnung nennt die Betreuung von Kindern in privaten Haushalten ausdrücklich als solche leichte Tätigkeit.

  • Deine Eltern (die Personensorgeberechtigten) müssen einwilligen.
  • Höchstens 2 Stunden täglich.
  • Nicht zwischen 18 und 8 Uhr.
  • Nicht vor dem Unterricht und nicht während des Unterrichts.

Das Gesetz spricht von Kindern „über 13 Jahre“. Üblich ist die Lesart: ab dem 13. Geburtstag.

Was ab 15 gilt – und warum die Schule zählt

Ab 15 bist du im Sinne des Gesetzes Jugendliche oder Jugendlicher. Aber: Solange du vollzeitschulpflichtig bist, gelten für dich weiter die Regeln für Kinder (§ 2 Abs. 3 JArbSchG). Das betrifft die meisten 15-Jährigen und viele 16-Jährige.

  • Noch vollzeitschulpflichtig: Einwilligung der Eltern, höchstens 2 Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor oder während des Unterrichts.
  • In den Schulferien: Vollzeitschulpflichtige dürfen höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr nach den Regeln für Jugendliche arbeiten.
  • Nicht mehr vollzeitschulpflichtig: grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr.

Für Abendtermine heißt das: Ein Babysitting bis spät in die Nacht passt nicht zu den Regeln für Beschäftigte unter 18. Sprich die Zeiten deshalb vorher mit der Familie und deinen Eltern ab.

Mit 12: lernen statt arbeiten

Die Ausnahme für leichte Arbeit beginnt erst über 13 Jahren. Mit 12 darfst du also noch nicht gegen Bezahlung babysitten. Du kannst aber schon lernen, wie es geht: Grundlagen zu Pflege, Spielen, Sicherheit und Notruf. Dann bist du gut vorbereitet, wenn es mit 13 losgehen kann. Wie der Einstieg danach aussieht, beschreibt die Übersicht Babysitter werden.

Gefälligkeit oder Job – wo ist der Unterschied?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nicht für geringfügige Hilfeleistungen, die gelegentlich aus Gefälligkeit erbracht werden. Wenn du also einmal kurz auf das Nachbarskind aufpasst, ist das meist kein Job im Sinne des Gesetzes. Wo die Gefälligkeit endet und eine Beschäftigung beginnt, ist allerdings Einzelfall.

Die Minijob-Zentrale sagt: Den Haushaltsscheck gibt es, wenn es keine bloße Gefälligkeit ist und die Person abhängig beschäftigt ist. Babysittest du regelmäßig gegen Geld, kann es ein Minijob sein. Mehr dazu unter Wie viel verdient ein Babysitter in NRW?

Gute Regeln für deine ersten Einsätze

Neben dem Gesetz helfen dir ein paar Abmachungen, damit Babysitten zu Schule und Schlaf passt:

  1. Deine Eltern wissen, bei welcher Familie du bist und wann du zurück bist.
  2. Die Familie sagt dir verbindlich, wann sie zurückkommt.
  3. Der Heimweg ist geklärt, besonders wenn es dunkel wird.
  4. Du nimmst nur so viele Termine an, wie neben der Schule gut gehen.

Was du darüber hinaus für Aufsicht und Haftung wissen solltest, steht unter Rechte und Pflichten. Was du im Kennenlernen fragst, findest du unter Bewerbung und Vorgespräch. Diese Hinweise sind keine Rechtsberatung.

So hilft dir der Babysitterkurs

Der Online-Babysitterkurs von Förderfuchs ist für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren gemacht. In rund 8 Stunden und 9 Modulen lernst du Pflege, Spielen, Schlafen, Sicherheit und Erste Hilfe am Kind; das Modul „Babysitten als Job“ behandelt auch Recht und Versicherung. Nach der Abschlussprüfung (30 Fragen, ab 80 % bestanden) bekommst du ein Zertifikat von Förderfuchs mit QR-Echtheitsprüfung. Es ist eine Bescheinigung von Förderfuchs, kein staatlicher Abschluss, und ersetzt keinen Erste-Hilfe-Kurs. Der Kurs kostet 29,90 €, mit Praxistag in Dortmund 79 €.

Häufige Fragen

Darf ich mit 12 babysitten?

Gegen Geld nicht: Die Ausnahme im Jugendarbeitsschutzgesetz gilt erst für Kinder über 13 Jahre. Lernen, wie Babysitten geht, kannst du aber schon mit 12.

Wie lange darf ich mit 13 oder 14 babysitten?

Höchstens 2 Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts. Deine Eltern müssen einverstanden sein.

Bis wann darf ich mit 16 abends babysitten?

Gehst du noch zur Schule und bist vollzeitschulpflichtig, gilt: nicht nach 18 Uhr und höchstens 2 Stunden am Tag. Sonst grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr.

Gilt das auch, wenn ich bei Nachbarn nur kurz aufpasse?

Gelegentliche kleine Hilfen aus Gefälligkeit fallen nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wo die Grenze zur Beschäftigung liegt, ist Einzelfall.

Brauche ich die Erlaubnis meiner Eltern?

Ja. Für 13- und 14-Jährige und für alle, die noch vollzeitschulpflichtig sind, verlangt das Gesetz die Einwilligung der Eltern. Auch später ist es sinnvoll, dass deine Eltern wissen, wo du bist.

Quellen

Verantwortlich: Nina Schuchardt, Inhaberin von Förderfuchs · Zuletzt aktualisiert: 06.11.2026 · Keine Rechtsberatung.