Welche Rechte und Pflichten hat ein Babysitter?
Als Babysitter übernimmst du für die vereinbarte Zeit die Aufsicht über das Kind. Nach § 832 BGB haftet, wer die Aufsicht durch Vertrag übernimmt, für Schäden, die das Kind Dritten zufügt – außer die Aufsicht war ausreichend. Du hast das Recht auf klare Absprachen, die vereinbarte Bezahlung und Arbeitszeiten, die zu deinem Alter passen: mit 13 und 14 höchstens 2 Stunden am Tag und nicht zwischen 18 und 8 Uhr. Ob Haftpflicht oder Unfallversicherung greifen, hängt vom Einzelfall ab. Keine Rechtsberatung.
Deine Pflicht: Aufsicht
Die Eltern sind gesetzlich zur Aufsicht über ihr Kind verpflichtet. § 832 BGB regelt: Wer aufsichtspflichtig ist, haftet für Schäden, die das Kind Dritten widerrechtlich zufügt. Das gilt nicht, wenn die Aufsicht ausreichend geführt wurde. Nach Absatz 2 gilt dasselbe für jemanden, der die Aufsicht durch Vertrag übernimmt.
Ob beim Taschengeld-Babysitten ein solcher Vertrag vorliegt, ist Einzelfall. Für dich heißt das praktisch: Pass so auf, wie es zum Alter des Kindes passt, und halte dich an die Absprachen mit den Eltern.
- Lass kleine Kinder nicht unbeaufsichtigt, besonders nicht am oder im Wasser.
- Halte dich an Regeln zu Essen, Medien und Schlafenszeit.
- Mach nichts Riskantes ohne Erlaubnis, etwa Ausflüge oder Fahrten.
Wer haftet bei Schäden?
Hier kommt es darauf an, wer den Schaden verursacht und wie die Lage ist:
- Das Kind verursacht einen Schaden: Kinder unter 7 Jahren sind dafür nicht verantwortlich. Von 7 bis 17 haften Minderjährige nur, wenn sie die nötige Einsicht hatten (§ 828 BGB).
- Du verursachst einen Schaden im Minijob: Laut Minijob-Zentrale tragen die Arbeitgeber in der Regel das Schadensrisiko. Die Haushaltshilfe haftet nur, wenn sie den Schaden schuldhaft verursacht hat. Bei mangelnder Einweisung oder Aufsicht gelten die Arbeitgeber als Mitverursacher.
- Gefälligkeit unter Nachbarn: Hier gibt es keine einfache Antwort; die Rechtsprechung zu Gefälligkeitsschäden ist uneinheitlich.
Versicherung: Haftpflicht und Unfall
Viele Familien haben eine private Haftpflichtversicherung. Entgeltliche Tätigkeiten sind davon laut Minijob-Zentrale aber meist ausgenommen; manche Versicherer bieten eine Erweiterung „Betreuung im Auftrag“ an. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nennt außerdem Bausteine für Gefälligkeitsschäden und für Schäden durch deliktunfähige Personen, also zum Beispiel kleine Kinder.
- Frag deine Eltern, ob eure Haftpflicht Babysitten gegen Geld einschließt.
- Frag die Familie, ob ihre Versicherung Schäden durch ihr Kind abdeckt.
- Bist du über den Haushaltsscheck angemeldet, meldet die Minijob-Zentrale dich zur gesetzlichen Unfallversicherung an.
Ob bei reiner Gefälligkeit Unfallschutz besteht, ist ungeklärt. Mehr zur Anmeldung steht unter Wie viel verdient ein Babysitter in NRW?
Deine Rechte
- Erlaubte Zeiten: Mit 13 und 14 höchstens 2 Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts; das gilt auch mit 15 bis 17, solange du vollzeitschulpflichtig bist; danach grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr. Details: Babysitten ab 13.
- Klare Absprachen: Du darfst erwarten, dass die Eltern dir alles Wichtige erklären – Notfallkontakte, Allergien, Medikamente.
- Bezahlung: Der vereinbarte Satz gilt; einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es unter 18 ohne Berufsausbildung nicht.
- Nein sagen: Aufgaben, die du dir nicht zutraust oder die nicht abgesprochen sind, darfst du ablehnen.
Was du im Notfall tust
Bei Lebensgefahr wählst du die 112 und informierst danach die Eltern. Welche weiteren Nummern du kennen solltest, steht unter Erste Hilfe am Kind für Babysitter. Wie du das alles im Vorgespräch klärst, liest du unter Bewerbung und Vorgespräch, den ganzen Weg unter Babysitter werden.
Hinweis: Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen helfen Versicherung, Minijob-Zentrale oder eine Rechtsberatung.
So hilft dir der Babysitterkurs
Im Online-Babysitterkurs von Förderfuchs geht es in mehreren Modulen um Verantwortung und Sicherheit: deine Rolle und Absprachen mit den Eltern, Gefahren im Haushalt, Kinderschutz und im Modul „Babysitten als Job“ auch um Recht und Versicherung. Der Kurs dauert rund 8 Stunden, kostet 29,90 € und schließt mit einem Zertifikat von Förderfuchs mit QR-Echtheitsprüfung ab. Der Kurs ist keine Rechtsberatung. Das Zertifikat ist eine Bescheinigung von Förderfuchs, kein staatlicher Abschluss, zeigt Familien aber, dass du dich vorbereitet hast.
Häufige Fragen
Hat ein Babysitter die Aufsichtspflicht?
Meist ja: Wer die Aufsicht durch Vertrag übernimmt, haftet nach § 832 Abs. 2 BGB wie die Eltern. Ob beim Taschengeld-Babysitten ein solcher Vertrag vorliegt, ist Einzelfall – pass in jedem Fall so auf, wie es zum Alter des Kindes passt.
Wer zahlt, wenn ich beim Babysitten etwas kaputt mache?
Das hängt vom Einzelfall ab. Im Minijob tragen laut Minijob-Zentrale in der Regel die Arbeitgeber das Risiko, solange du nicht schuldhaft handelst; ob eine private Haftpflicht zahlt, hängt vom Vertrag ab.
Haftet ein Babysitter, wenn das Kind etwas beschädigt?
Möglich ist das, wenn die Aufsicht nicht ausreichend war. Bei ausreichender Aufsicht entfällt die Haftung nach § 832 BGB.
Bin ich beim Babysitten unfallversichert?
Wenn dich die Eltern über den Haushaltsscheck anmelden, meldet die Minijob-Zentrale dich zur gesetzlichen Unfallversicherung an. Bei reiner Gefälligkeit ist der Unfallschutz ungeklärt.
Muss ich alles machen, was die Eltern verlangen?
Nein, Aufgaben, die du dir nicht zutraust oder die nicht abgesprochen sind, darfst du ablehnen. Klär solche Fragen möglichst schon im Vorgespräch.
Quellen
- Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 (gesetze-im-internet.de)
- BGB § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen
- BGB § 828 Minderjährige
- Minijob-Zentrale: Wer haftet für Schäden im Haushalt?
- Minijob-Zentrale: Haushaltshilfe im Minijob
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Versicherungscheck
- Jugendarbeitsschutzgesetz § 5 (gesetze-im-internet.de)
- Jugendarbeitsschutzgesetz § 14 (gesetze-im-internet.de)
- Mindestlohngesetz § 22 (gesetze-im-internet.de)
- Förderfuchs: Online-Babysitterkurs
Verantwortlich: Nina Schuchardt, Inhaberin von Förderfuchs · Zuletzt aktualisiert: 06.11.2026 · Keine Rechtsberatung.